Landesregierung soll die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Jobcentern auch in Baden-Württemberg vorantreiben

Netzwerkprozess auf Bundesebene geht am Land weitgehend vorbei

Die Landesregierung muss bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe schon im Interesse der Betroffenen zur Sachlichkeit zurückfinden und sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass auch in Baden-Württemberg die zur technischen und organisatorischen Umsetzung des Reformwerkes dringend erforderlichen Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion nach den Worten ihres wirtschaftspolitischen Sprechers, Claus Schmiedel, die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die vor wenigen Tagen auf Bundesebene abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zum Aufbau von Jobcentern zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und der Bundesagentur für Arbeit. In Baden-Württemberg sei jetzt für die weitere konkrete Umsetzung vor Ort die Landesregierung am Zug.

Die Zusammenlegung, so Schmiedel weiter, sei überfällig. Viel zu lange schon sei der Fehler gemacht worden, zwei Fürsorgesysteme, auf verschiedenen Ebenen, teilweise auch noch unabgestimmt, nebeneinander her laufen zu lassen. „So etwas ist bürokratisch, teuer und kompliziert die notwendige Betreuung der Langzeitarbeitslosen“.

Inzwischen gebe es nicht nur Eckpunkte für die von der SPD-Fraktion geforderte rasche Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften. Auf deren Grundlage seien bereits eine Vielzahl von Pilot-Arbeitsgemeinschaften entstanden. Dieser Netzwerk-Prozess gehe aber am Land weitgehend vorbei, weil die Landesregierung sich der konstruktiven Mitarbeit verweigere und offensichtlich lieber in den alten Schützengräben ideologische Stellungskriege führe.

„Natürlich gibt es Risiken bei dieser Reform“, so der Wirtschaftsexperte weiter. Diese lägen zum Beispiel in der unumstritten notwendigen finanziellen Entlastung der Kommunen, dem nicht immer übereinstimmenden Zuständigkeitsbezirk von Agentur und Gebietskörperschaft, der Einbeziehung der kommunalen Beschäftigungsgesellschaften oder einer gemeinsam nutzbaren Software. Bei aller berechtigten Detailkritik dürfe aber nicht vergessen werden, dass mit der Reform bisherige teure Doppelstrukturen aufgelöst und effektive Hilfe aus einer Hand angeboten werden kann.

i.V. Matthias Klopfer