MdL Reinhold Gall: „Es ist angemessen, dass ein Vertreter der Zeugen Jehovas bei der Gedenkfeier für die Opfer der Nazi-Diktatur spricht. Genauso angemessen ist es, alle Mittel gegen eine Aufwertung der Religionsgemeinschaft auszuschöpfen“
Die SPD-Landtagsfraktion hat keine Bedenken gegen einen Redner der Zeugen Jehovas bei der Gedenkfeier des Landtags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2010. Daran ändere auch ihr sektenähnlicher Charakter nichts, ebenso wenig der „etwas unglückliche Zeitpunkt“, der mit dem Streit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenfalle. „Das Grußwort bei der Gedenkfeier und die rechtliche Aufwertung sind zwei Paar Stiefel. Ich bin froh, dass dies offenbar alle Fraktionen des Landtags so sehen“, sagte Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.
„Es ist angemessen, dass ein Vertreter der Zeugen Jehovas bei der Gedenkfeier für die Opfer der Nazi-Diktatur spricht. Genauso angemessen ist es, alle Mittel gegen eine Aufwertung der Religionsgemeinschaft auszuschöpfen“, ergänzte Gall.
Die SPD hat sich wie alle anderen Fraktionen des Landtags gegen eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgesprochen und seit Beginn der Diskussion auch eine rechtliche Klärung der Forderung befürwortet.
Gall hält die faktische Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den beiden großen christlichen Volkskirchen nicht für gerechtfertigt. Als Grund nannte der SPD-Abgeordnete die sektenähnlichen Züge der Zeugen Jehovas, „die staatlichen Instanzen ablehnend gegenüber stehen und bei denen nach Berichten von Aussteigern Methoden angewandt werden, die mit dem Geist einer freiheitlichen Verfassung nicht zu vereinbaren sind.“
Stuttgart, 29. Dezember 2009
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher