Katrin Altpeter: „Die Bundesregierung blockiert die Forderung des Bundesrats, das Kampfschießen zu verbieten. Auch bei Großkaliber-Faustwaffen lehnt Bund weitere Verschärfungen ab“

Die SPD-Landtagsfraktion macht der Bundesregierung heftige Vorwürfe, weil sie sämtliche Forderungen des Bundesrats zur Verschärfung des Waffenrechts ablehnt. Die erst jetzt vorliegende „Unterrichtung durch die Bundesregierung“, in der Bundesinnenminister de Maizière zu dem Beschluss des Bundesrats zur Waffenrechtsreform von 2009 Stellung nimmt, sei völlig inakzeptabel, so Katrin Altpeter, Obfrau der SPD im Sonderausschuss „Winnenden“ des Landtags. Sie spricht deshalb von einer „Brüskierung des Bundesrats durch die schwarz-gelbe Bundesregierung“. Die Bundesregierung verweigere sich der Forderung des Bundesrats, das sogenannte IPSC-Kampfschießen zu verbieten, mit fadenscheinigen Argumenten und sehe auch keinerlei Anlass, das Schießen mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen weiter einzuschränken, so Altpeters Vorwurf.

Schießen nach der IPSC (International Practical Shooting Confederation) ist ein „Sportliches Bewegungsschießen“, bei dem sich der Schütze mit einer geladenen Waffe im Raum oder Gelände bewegt und nach vorgegebenem Parcoursaufbau Schüsse abgibt.

Altpeter: „Der schwarz-gelben Bundesregierung ist Liebedienerei gegenüber ihrer Waffenlobbyklientel offenbar wichtiger als vorbeugender Opferschutz. Nach der Tragödie von Winnenden und Wendlingen hätte ich von der Bundesregierung erwartet, dass sie gerade auch beim Waffenrecht alles unternimmt, was das Leben an unseren Schulen etwas sicherer macht. Dazu gehört insbesondere, den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen zu unterbinden und kampfmäßige Schießübungen zu verbieten.“ Altpeter wies darauf hin, dass sich auch der größte deutsche Schützenverband, der Deutsche Schützenbund (DSB), gegen das IPSC-Schießen ausspricht.

Der Bundesrat hatte am 10. Juli 2009 eine Entschließung zum Waffenrecht verabschiedet, in der die Bundesregierung klar und eindeutig aufgefordert wurde, „die Genehmigungen von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden“ (Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 2009) und dem Bundesrat darüber bis zum 31.12.2009 zu berichten.

Als „geradezu peinlich“ bewertet Altpeter die Behauptung des Bundesinnenministers in seinem jetzt vorliegenden Schreiben an den Bundesrat, dass es sich bei den zahlreichen Internetdarstellungen, die waffenrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit IPSC-Schießen zeigen, vermutlich um Aufnahmen handele, die „vor Inkrafttreten der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz“ (2003) oder „im Ausland“ aufgenommen wurden.

Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung zur Waffenrechtsreform die Bundesregierung zudem auch um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte und ob der Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft zugelassen werden sollte, also nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen.

Nach den Angaben von Altpeter wendet sich die Bundesregierung ohne stichhaltige Argumente gegen jegliche weitere Einschränkung bei den gefährlichen Großkaliber-Faustwaffen. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat breite der Bundesinnenminister zwar über viele Seiten hinweg die allerletzten Feinheiten über Kalibergrößen aus, zum eigentlichen Kern der Bundesratsforderung aber bleibe die Bundesregierung überzeugende Gegenargumente schuldig. Mit keinem Wort gehe die Bundesregierung etwa darauf ein, dass es keine einzige olympische Disziplin für großkalibrige Faustfeuerwaffen gibt und diese „Sportart“ schon deshalb verzichtbar ist, so Altpeter.

Die Bundesregierung verschweige zudem Erkenntnisse zahlreicher Sachverständiger, die darauf aufmerksam machen, dass gerade Großkaliberwaffen auf Amoktäter aufgrund ihrer spezifischen psychischen Konstellation eine besondere Anziehungskraft ausübten.

Altpeter: „Großkalibrige Faustfeuerwaffen brauchen Privatleute nicht und brauchen nicht einmal die Sportschützen. Sie sind so gefährlich, dass wir den Privatbesitz von solchen Waffen verbieten müssen.“

Stuttgart, 8. Februar 2010
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher