„Durch die zahlreichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird der Grundsatz, dass ein Urteil »im Namen des Volkes« gesprochen wird, mit Leben gefüllt. Die direkte Einbindung von Schöffinnen und Schöffen hat sich bewährt und stärkt das Vertrauen in die Rechtsprechung“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Boris Weirauch zur Landespressekonferenz anlässlich der bundesweiten Schöffenwahlen.

Im Hinblick auf die Schöffenwahl 2023 mahnt Weirauch aber zur Wachsamkeit: „Auch Schöffinnen und Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ In diesem Zusammenhang begrüßt Weirauch die Initiative aus den Reihen der Bundesregierung, das Erfordernis der Verfassungstreue in § 44a Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) künftig ausdrücklich festzuschreiben und fordert Justizministerin Gentges auf, den Gesetzentwurf entsprechend zu unterstützen.

Achim Winckler

Pressesprecher

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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik