Edith Sitzmann (Grüne) und Claus Schmiedel (SPD): „Die Anhörungsergebnisse, vor allem den alternativen Gesetzentwurf der beiden Landeskirchen, wollen wir gründlich prüfen lassen“

Die beiden Regierungsfraktionen wollen den in erster Lesung im Landtag bereits behandelten Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot an Schulen zunächst nicht weiterverfolgen, damit die Anhörungsergebnisse gründlich geprüft werden können. Grüne und SPD werden am Dienstag (22.09.2015) im Präsidium des Landtags die Absetzung des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung beantragen. Damit wird es in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nicht mehr zu einer Änderung des Schulgesetzes kommen, die durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden ist.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD, Edith Sitzmann und Claus Schmiedel, begründeten den Schritt mit den inzwischen vorliegenden Äußerungen aus der schriftlichen Anhörung. „Die Anhörungsergebnisse, vor allem der alternative Gesetzentwurf der beiden Kirchen, machen es notwendig, für die nötige Gesetzesanpassung mehr Zeit aufzuwenden. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Wir nehmen den Vorschlag der Kirchen sehr ernst und wollen ihn verfassungsrechtlich prüfen lassen“, sagten Sitzmann und Schmiedel.

Der alternative Gesetzentwurf der beiden Landeskirchen soll demnach verfassungsrechtlich begutachtet werden. „Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas streben wir weiterhin einen breiten gesellschaftlichen Konsens an“, betonte Sitzmann. „Auch die Einladung an die Opposition, sich konstruktiv in die Debatte einzubringen, halten wir aufrecht, denn das Thema eignet sich nicht für einen Parteienstreit“, ergänzte Schmiedel.

Bis zu einer gesetzlichen Klärung unterstützen Informationen des Kultusministeriums zur rechtlichen Auslegung des Urteils des Bundeverfassungsgerichts die Schulen und Kitas beim Umgang mit dem Tragen eines Kopftuchs. „Die Schulleitungen handeln verantwortungsbewusst. Aktuelle Probleme oder Unstimmigkeiten, die den Schulfrieden gefährden könnten, sind uns nicht bekannt“, unterstrichen Sitzmann und Schmiedel.

Stuttgart, 22. September 2015