MdL Stephan Braun: „Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, dass der Neonazimusiker auch dank meiner Initiative nicht länger Richter sein darf“

Als wichtigen Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Propagandamusik begrüßt der SPD-Abgeordnete Stephan Braun den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen einen Musiker der rechtsextremen Skinheadband „Noie Werte“. Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter erfülle ihn auch deshalb mit großer Genugtuung, weil das ganze Verfahren gegen den rechtsextremen Musiker auch dank seiner Hinweise an das Landesjustizministerium ins Rollen gekommen sei. Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass der Musiker zu Recht von seinem Posten als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart enthoben worden ist.

„Einen Rechtsrocker in Richterrobe wird es in Zukunft nicht mehr geben. Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass auch ehrenamtliche Richter keinen Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürfen und damit den unerträglichen Zustand beendet, dass ein Neonazimusiker in Baden-Württemberg Recht spricht“, so Braun.

Braun, Sprecher seiner Fraktion für Verfassungsschutz und Extremismus, hatte bereits im Juli 2007 Justizminister Goll auf den rechtsextremen Hintergrund des ehrenamtlichen Richters hingewiesen. Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hatte den „Rechtsrocker“ im Januar dieses Jahres seines Amtes enthoben.

Der Gitarrist der rechtsextremistischen Skinheadband „Noie Werte“ war von 2004 an beim Arbeitsgericht Stuttgart tätig. Die 1987 im Raum Stuttgart gegründete Band „Noie Werte“ gilt als eine der bekanntesten Rechtsrock-Bands in Deutschland und ist eng mit der verbotenen Skinhead-Organisation „Blood & Honour“ verbunden. Die Skinheadband war unter anderem auf den von der NPD in den Jahren 2004 und 2005 veröffentlichten „Schulhof-CDs“ vertreten und wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig in den Berichten des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg erwähnt.

Helmut Zorell
Pressesprecher