Claus Schmiedel MdL: „Wir wollen eine Weiterentwicklung des Privatschulgesetzes in enger Abstimmung mit den Privatschulen. Die SPD-Landtagfraktion wird den Prozess eng begleiten.“

Die SPD-Landtagsfraktion sieht das heutige Urteil des Staatsgerichtshof als Auftrag, über die bisherige Rechtsgrundlage der Privatschulfinanzierung, die seit 1990 gängige Praxis ist, neu nachzudenken. Zunächst gelte es, die Urteilsbegründung vertieft zu prüfen und die Rahmenvorgaben des Gerichts zu klären. Auf dieser Grundlage sei dann bis zu der vom Gericht gesetzten Frist eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die Weiterentwicklung des Privatschulgesetzes solle dabei nach Ansicht des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Claus Schmiedel MdL, in enger Abstimmung mit den Privatschulen erfolgen. „Als SPD-Landtagsfraktion werden wir diesen Arbeitsprozess eng begleiten“, so Schmiedel.

Im Einvernehmen mit den Vertretern der Privatschulen hat die grün-rote Landesregierung die Landeszuschüsse in den letzten beiden Jahren bereits um über 39,5 Mio. Euro jährlich erhöht. Ferner sieht der aktuelle Haushaltsentwurf einen weiteren Erhöhungsschritt ab dem 01.08.2015 mit einer Jahreswirkung von 16 Mio. Euro vor. Demnach wäre auf Basis der Kosten je Schüler im Jahr 2012 der im Koalitionsvertrag angestrebte Kostendeckungsgrad von über 80% erreicht.