Die berufliche Situation der Verwaltungskräfte ist schon seit vielen Jahren mehr als unbefriedigend. Aufgabenverlagerungen von den Schulämtern an die Schulsekretariate bzw. Schulleitung haben die Kritik an dieser Situation jedoch weiter verschärft. Die Beschäftigten beklagen zur Recht die mangelnde berufliche Anerkennung ihrer Tätigkeit und ihre im Verhältnis zu vergleichbaren Sachbearbeitungstätigkeiten in den Schulverwaltungsämtern schlechteren Bezahlung. Der materielle Unterschied in der Bezahlung beträgt ca. 250–400 € monatlich bei einer Differenz von 1–2 Vergütungsgruppen.

Schulverwaltung und Bildungsbetrieb Schule werden immer noch getrennt gedacht. Konsequenzen, die Bildungspolitiker aus dem Pisa-Schock ziehen, lassen die Schulverwaltung außerhalb des Blickfeldes. Eine leistungsfähige Schule benötigt jedoch nicht nur verbindliche Bildungsstandards aufgrund internationaler Vergleiche, sondern auch ein professionelles Schulmanagement. Die heute gezogenen Trennlinien von innerer und äußerer Schulverwaltung werden den veränderten Anforderungen einer „autonomen Schule“ nicht mehr gerecht. In der Folge übernehmen die Verwaltungskräfte in den Schulsekretariaten Aufgaben der inneren Schulverwaltung, die nicht in ihre Arbeitsplatzbewertung und auch nicht in die Personalbemessung einfließen.

Das Problem der Anerkennung des Berufsbildes und der adäquaten Bezahlung wird jedoch nicht mit einem bloßen Wechsel des Dienstherrn für die Verwaltungskräfte im Schulsekretariat, wie vielfach gefordert, gelöst. Eine Überleitung in den Landesdienst hebt nämlich weder die Trennung der inneren und äußeren Schulverwaltung in ihrem Grundsatz auf, weil die kommunale Selbstverwaltung für die Schulen dadurch nicht aufgehoben und deshalb eine Präsenz in der Schule weiterhin erforderlich sein wird, noch führt sie automatisch zur besseren Anerkennung des Berufsbildes. Zudem würden sich die Arbeitsbedingungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt rapide verschlechtern, da die Länder die Tarifverträge zur Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekündigt haben. Neueingestellte erhalten in Baden-Württemberg Verträge mit einer 41–Stunden-Woche, kein Urlaubsgeld und ein abgesenktes Weihnachtsgeld. Zusätzlich zu beachten ist, dass die Vergütungstabelle für Angestellte der Länder etwas ungünstiger ist als die Vergütungstabelle der Kommunalbeschäftigten. Eine evtl. höhere Eingruppierung bedeutet unter diesen Umständen deshalb keineswegs eine bessere Bezahlung der Tätigkeit. Auch muss aufgrund der Sparpolitik davon ausgegangen werden, dass das Land Baden-Württemberg keine zusätzlichen Lohnkosten übernehmen und die Gesamtlohnsumme deshalb unverändert bleiben würde. In der Konsequenz dürfte sich deshalb die Stellenbemessung verschlechtern.

Eine leistungsgerechte Bezahlung wird nur mit der Anerkennung des Berufbildes durchzusetzen sein. Deshalb fordert ver.di ein zweistufiges berufsbegleitendes Weiterbildungskonzept, das auf eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung ausgerichtet ist und mit einem Grund- und Aufbaulehrgang den unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen bei Schulträgern und Schulen angepasst werden kann. Der erfolgreiche Abschluss soll mittels einer Prüfung nachgewiesen werden. Einen Erstausbildungsberuf hält ver.di nicht für geeignet, da die Tätigkeit im Schulsekretariat eine gewisse Lebenserfahrung voraussetzt. Zudem decken die Verwaltungsausbildung und kaufmännische Berufsausbildungen Teile der formalen Anforderungen bereits ab.

Mit dem Erwerb dieser formellen Qualifikation, gäbe es dann keinen Grund mehr, sachbearbeitende Aufgaben nicht an die Schulsekretariate zu übertragen, was im Ergebnis zu einer höheren Arbeitsbewertung führen würde. Auch Kompetenzen, die heute noch bei der inneren Schulverwaltung liegen, sollten danach überprüft werden, ob sie nicht gleich von den Beschäftigten verantwortlich durchgeführt werden, die diese Aufgaben ohnehin schon inoffiziell leisten, ohne dafür adäquat vergütet zu werden. Zugleich würde damit eine bessere Verzahnung der inneren und äußeren Schulverwaltung und ein professionelleres Schulmanagement erreicht. Die Einstellung von zusätzlichen, wahrscheinlich meist männlichen, Direktionsassistenten wie es dem Kultusministerium vorschwebt, wird mit einem strukturierten Fortbildungskonzept ebenfalls überflüssig. Auf jeden Fall fordert ver.di hier eine Chancengleichheit für qualifizierte „Schulsekretärinnen“.

Thomas Schwarz, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg