„Die grün-rote Landesregierung will mit der Windkraft in Baden-Württemberg hoch hinaus“, sagen Thomas Marwein, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE, und sein SPD-Kollege Johannes Stober. Mit bisher bescheidenen 0,8 Prozent Anteil am baden-württembergischen Strommix wurde die Windkraft von der alten Landesregierung bislang regelrecht verteufelt. Grün-Rot sieht hingegen die Windkraft im Jahr 2020 bei einem Anteil landesweit von 10 Prozent. „Schließlich muss der Strom von zwei abgeschalteten Atomkraftwerken im Land ersetzt werden“, so Marwein und Stober. Dass dieses ambitionierte Ziel erreichbar ist, und auch von weiten gesellschaftlichen Teilen mitgetragen wird, hat nach Auffassung der beiden Abgeordneten von GRÜNE und SPD die öffentliche Anhörung im Landtag zur dafür notwendigen Änderung des Landesplanungsgesetzes unterstrichen.

Kern der Gesetzesänderung ist, dass die bisherigen Windkraft-Ausschlussgebiete aufgehoben werden und die Kommunen ein zusätzliches Planungsrecht für Windflächen erhalten. Dass der Rechtsrahmen – wie von der Landesregierung vorgesehen – so gestaltet werden könne, bestätigte bei der Anhörung sogar der von der CDU-Fraktion eingeladene Referent Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. und Honorarprofessor an der Hochschule Ludwigsburg. „Dass es bei der Windkraft in Baden-Württemberg voran geht“, so Thomas Marwein und Johannes Stober weiter, „zeigt die deutlich wahrnehmbare Goldgräberstimmung im Land.“ Emsig werden allen Ortens schon während des noch laufenden Gesetzgebungsverfahren von Kommunen, Stadtwerken, EnBW und anderen bereits Planungsgesellschaften gegründet und Flächen gesichert, auf denen in denen in den nächsten Jahren Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Zudem schießen Energiegenossenschaften zur Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen wie Pilze aus dem Boden. „Baden-Württemberg will die Energiewende, und zwar auch mit Hilfe der Windkraft“, sind sich Marwein und Stober sicher.

Den Vorstoß der CDU lehnten die beiden Abgeordneten ab: „Mit einem weiteren Festhalten an Wind-Ausschlussgebieten und ohne Beteiligung der Kommunen am Planungsverfahren wäre diese Dynamik niemals möglich. Wie widersprüchlich die Argumentation der Opposition ist, zeige die Tatsache, dass die CDU die Übergangsfrist auf das Ende 2013 hinausschieben wolle. „Die CDU sitzt – wie in der Vergangenheit – mal wieder im Bremserhäuschen, statt die Energiewende tatkräftig mit voranzutreiben“, kritisierten Marwein und Stober.

Stuttgart, 22. März 2012
Martin Mendler
Pressesprecher