MdL Birgit Kipfer: „Erwin Teufel hat inzwischen offenkundig kalte Füße bekommen und deshalb bei der Ministerpräsidentenkonfe-renz Gesetzesänderungen zugestimmt, die in krassem Wider-spruch zum baden-württembergischen Mediengesetz stehen“

SPD verlangt sofortige Novellierung des Mediengesetzes im Land

Dem Ende Januar novellierten baden-württembergischen Mediengesetz steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Dies hat inzwischen wohl auch Ministerpräsident Teufel erkannt und sich deshalb in einem entscheidenden Punkt davon schon wieder distanziert. Auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni unterschrieb Teufel zusammen mit allen anderen CDU-Ministerpräsidenten eine Protokollerklärung zum Rundfunkstaatsvertrag, in der eine so genannte „Geringfügigkeitsklausel“ gefordert wird. Danach dürfen nur solche Unternehmen keinen Rundfunk betreiben, an denen Parteien unmittelbar oder mittelbar mehr als geringfügig beteiligt sind. Im baden-württembergischen Landesmediengesetz dagegen war die CDU nicht bereit, trotz aller Warnungen der SPD, eine solche Klausel ins Gesetz aufzunehmen. Stattdessen beharrten CDU und FDP darauf, Unternehmen die Zulassung zum Betrieb von Privatrundfunk und Fernsehen generell zu versagen, wenn politische Parteien an ihnen beteiligt sind, selbst wenn es nur eine einzige Aktie wäre.

Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Kipfer, forderte Ministerpräsident Teufel auf, als Konsequenz der CDU-Ministerpräsidenten-Entscheidung nun auch schleunigst das offenkundig verfassungswidrige baden-württembergische Mediengesetz zu ändern. Es sei ein schlimmer Vorgang, so Kipfer, dass auch die CDU in Baden-Württemberg mit abenteuerlichen Falschbehauptungen über das angebliche SPD-Medienimperium eine Enteignung der SPD auf kaltem Wege durchsetzen will. Eine solche Enteignung von SPD-Eigentum habe es zuletzt unter den Nazis und nach dem Krieg unter den Kommunisten in Ostdeutschland gegeben.

Kipfer machte klar, dass auch die SPD-Landtagsfraktion gegen Mehrheitsbeteiligungen von Parteien an Medienunternehmen ist. Völlig unzulässig, weil verfassungswidrig, sei es jedoch, auch geringfügige Beteiligungen gesetzlich zu untersagen. Die von Teufel und anderen CDU-Ministerpräsidenten beschlossene Geringfügigkeitsklausel ist offensichtlich die Reaktion auf die Klage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das hessische Privatrundfunkgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. In Hessen wurde mit Blick auf die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen genau dieselbe Vorschrift eingefügt, die Ende Januar 2003 auf Betreiben von Ministerpräsident Teufel und Medienminister Palmer auch ins baden-wüttembergische Mediengesetz Eingang gefunden hat.

Teufel habe sich damit, wie Koch in Hessen, als willfähriger Vollstrecker der Stoiberschen Anti-SPD-Medienstrategie erwiesen, sagte Kipfer. Inzwischen jedoch hätten Stoiber, Teufel und Co für teilweise haasträubende Falschbehauptungen juristisch bereits eine erste Quittung bekommen. Die Behauptung, die SPD sei mit einem Anteil von 10 Prozent an der Gesamtauflage von Tageszeitungen in Deutschland zweitgrößter Verleger, wurde inzwischen vom Berliner Landgericht untersagt.

Die SPD-Medienexpertin forderte Teufel auf, Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt im Rundfunkbereich zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen. Wenn es Teufel wirklich ernst damit wäre, dann müsste er endlich die LfK gesetzlich verpflichten, einmal jährlich einen öffentlich zugänglichen Bericht über Eigentumsverhältnisse und Kapitalverflechtungen im privaten Rundfunk vorzulegen. Auch den Printmedien sei diese Pflicht angesichts immer weiter voranschreitender Monopolisierungs- und Verflechtungstendenzen in der Zeitungslandschaft Baden-Württembergs aufzuerlegen.

Helmut Zorell
Pressesprecher