MdL Stephan Braun: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die Regierung 3 ½ Jahre für dieses Gesetz gebraucht hat“

Mit Erleichterung nimmt die SPD-Landtagsfraktion den heutigen Beschluss der Landesregierung zur Kenntnis, die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes endlich dem Landtag zur Beratung vorzulegen. Gleichzeitig kritisierte der Verfassungsschutzexperte der Fraktion, Stephan Braun, dass Innenminister Rech für die Vorlage seines Gesetzentwurfes insgesamt 3½ Jahre benötigt hat. Der Bund hingegen habe nach den Anschlägen vom 11. September 2001 unverzüglich reagiert und mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, das bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, den notwendigen Rahmen für die Länder geschaffen. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Landesregierung, dass sie die Terrorbekämpfung so verschlafen angegangen ist“, so Braun.

Die SPD bedauerte zugleich, dass die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes wegen der späten Einbringung ins Parlament nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Die erste Lesung im Landtag ist für den Donnerstag der kommenden Woche vorgesehen, also dem letzen Plenartag vor der Sommerpause.

Braun warf der Landesregierung vor, die Terrorbekämpfung nur halbherzig zu betreiben. „Erst lässt man sich ewig Zeit mit der Umsetzung des Bundesgesetzes, dann kürzt man die Mittel aus dem Anti-Terror-Sofortprogramm und zu guter letzt wird die Besetzung an der Spitze des Amtes für Verfassungsschutz zu einem Postengeschacher zwischen CDU und FDP“, so der Verfassungsschutzexperte der SPD-Fraktion.

Helmut Zorell
Pressesprecher