Ute Vogt: „Hauptziel des Jugendstrafvollzugs muss bleiben, dass junge Gefangene künftig ein Leben ohne Straftaten führen“

Der heute von Justizminister Goll vorgelegte Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz greift nach Auffassung von SPD-Fraktionschefin Ute Vogt zu kurz und berücksichtigt die besonderen Erfordernisse jugendlicher Strafgefangener nur unzureichend. Vogt vermisst den Vorrang schulischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung und klare Festlegungen des Justizministers zu den künftigen Schul- und Ausbildungskapazitäten, wie diese etwa in dem ebenfalls heute vorgestellten Konzept von Bundesjustizministerin Zypries enthalten seien. „Unabhängig von der künftigen Zuständigkeit für das Jugendstrafrecht muss Hauptziel bleiben, dass junge Gefangene künftig ein Leben ohne Straftaten führen, denn nur so könne der Schutz der Allgemeinheit auch erreicht werden“, unterstrich Vogt.

Insbesondere mit seinem alt bekannten Vorschlag, Heranwachsende grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen und völlig aus dem Jugendstrafvollzug herauszunehmen, widerspricht Goll nach Ansicht Vogts den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. So führten die Verfassungshüter jüngst in ihrer Entscheidung wörtlich aus: „Ein der Achtung der Menschenwürde und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens verpflichtender Strafvollzug muss diesen Besonderheiten, die jedenfalls bei einem noch jugendhaften Entwicklungsstand größtenteils auch auf Heranwachsende zutreffen, Rechnung tragen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) aufgefordert, bis spätestens Ende 2007 eine gesetzliche Regelung für den Jugendstrafvollzug zu erlassen. Mit der geplanten Föderalismusreform soll die Gesetzgebungszuständigkeit für den gesamten Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen werden, was die SPD-Landtagsfraktion unterstützt.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher