Der Weg zur Schule fällt nach geltender Rechtslage in den Verantwortungsbereich von Schülern und Eltern. Ein Anspruch auf eine kostenlose Beförderung besteht nicht. Um aber den Kostenaufwand zu dämpfen, unterstützt das Land Stadt- und Landkreise finanziell. Der Zuschuss für die Bereitstellung der Schülerbeförderung wurde zuletzt 2012 um 20 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro erhöht. Dessen ungeachtet sind Stadt- und Landkreise weiterhin berechtigt, einen Eigenanteil oder einen Zuschuss festzusetzen.

Stuttgart, 11. Januar 2016, Statement von Dr. Stefan Fulst-Blei, Bildungspolitischer Sprecher