MdL Christine Rudolf: „Die Tatenlosigkeit der Regierung ist ein familien- und bildungspolitisches Armutszeugnis – und ein klarer Wortbruch gegenüber den Kommunen“
Ein Viertel aller Kindergartenkinder benötigt gezielte Sprachförderung
Mit einer umfangreichen parlamentarischen Initiative will die Landtags-SPD die Landesregierung bei der vorschulischen Sprachförderung zum Handeln zwingen. Trotz jahrelanger Ankündigungen habe sie immer noch kein Konzept vorgelegt, kritisiert die SPD-Abgeordnete Christine Rudolf die Tatenlosigkeit der Regierung bei dieser „zentralen familien- und bildungspolitischen Zukunftsaufgabe“. Die seit anderthalb Jahren tagende interministerielle Arbeitsgruppe zur Sprachförderung habe noch keine greifbaren Ergebnisse vorgelegt, das Projekt der Landesstiftung laufe mehr als schleppend an und sei ohnehin kein Ersatz für eine umfassende Sprachförderung im Kindergarten von Anfang an.
MdL Christine Rudolf: „Die Landesregierung hat selbst eingeräumt, dass rund ein Viertel aller Kindergartenkinder gezielte Sprachförderung benötigt. Angesichts dieser Dimensionen ist es ein familien- und bildungspolitisches Armutszeugnis, dass sie sich weigert, die Kommunen bei dieser bildungspolitischen Zukunftsaufgabe zu unterstützen.“
Vor zwei Jahren habe Teufel den Kommunen versprochen, dass das Land die Sprachförderung finanziell in angemessener Weise unterstützen wird. Von dieser Zusage wolle die Landesregierung nun aber nichts mehr wissen und verweise bei der Sprachförderung auf die angebliche kommunale Alleinzuständigkeit. „Ein eklatanter Wortbruch.“
Rudolf verwies auf die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zur Kindergartenfinanzierung vom Juli 2002. Teufel hatte darin zugesagt: „Das Land unterstützt die Sprachförderung finanziell in angemessener Weise“ (vgl. Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 17. Juli 2002). Aus dieser Verantwortung wolle sich die Landesregierung nun davonschleichen, so Rudolf und verschanze sich hinter dem Projekt der Landesstiftung ‚Sprachförderung im Vorschulalter’.
In den Haushaltsberatungen habe sich der Ministerpräsident sogar zu der rechtlich völlig unhaltbaren Aussage verstiegen, damit würde die Landesstiftung eine ‚Pflichtaufgabe’ wahrnehmen. „Wäre dem so, dann wäre dies ein klarer Verstoß gegen das Steuerrecht.“
Das Förderprojekt der Landesstiftung ist nach den Worten von Christine Rudolf, „allenfalls eine Ergänzung, keinesfalls aber ein Ersatz für umfassende Maßnahmen zur vorschulischen Sprachförderung im Kindergarten.“ Dies gehe allein schon aus der Projektbeschreibung der Landesstiftung hervor. Dort wird die Förderung als ‚besonderes, zusätzliches Angebot’ bezeichnet, das über die für alle Kinder in der Tageseinrichtung angebotene, gesetzliche Sprachförderung nach dem Kindergartengesetz hinausgehe (vgl. Ausschreibungsunterlagen der Landesstiftung, Stand 07/2003).
Zielgruppe dieser Förderung über die Landesstiftung seien Kindergartenkinder, die 1 bis 1 ½ Jahre vor dem Schulbeginn stünden. Die Förderung beginne also erst sehr spät, unmittelbar vor der Einschulung der Kinder: „Wenn man mit der Sprachförderung bis zum fünften Lebensjahr wartet, wird wertvolle Zeit verschenkt und bestehende Sprachdefizite werden viel zu spät erkannt. Wissenschaftler betonen zu Recht, dass Sprachfördermaßnahmen bei drei- bis vierjährigen Kindern, vom Beginn des Kindergartens an, wesentlich effektiver sind.“ Rudolf wies zudem darauf hin, dass die Fördermaßnahmen der Landesstiftung bisher nur sehr schleppend angelaufen sind und bei weitem nicht die erforderliche Zahl der förderbedürftigen Kinder erreichen. Anfang 2004 wurden damit lediglich rund 9.000 Kinder erreicht, notwendig wären jedoch Angebote für 30.000 bis 37.000 Kinder.