Rechtsexperte Sascha Binder: „Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Die Todesgefahr war für den suspendierten Anstaltsleiter und somit auch für das Justizministerium nicht erkennbar“

Der Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Fall des verstorbenen Gefangenen bestätigt nach Ansicht des SPD-Rechtsexperten Sascha Binder, dass ein Hungertod für den suspendierten Anstaltsleiter nicht vorhersehbar war. Überdies habe der Justizminister nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls unverzüglich alle not-wendigen Maßnahmen ergriffen. „Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Die Todesgefahr war für den suspendierten Anstaltsleiter und somit auch für das Justizministerium nicht erkennbar“, erklärte Binder. Aber auch im Hinblick auf die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen die Anstaltsärztin warnte der Jurist vor Vorverurteilungen. „Auch für die Anstaltsärztin gilt weiterhin die Unschuldsvermutung“, erklärte Binder.

Die zahlreichen von Minister Stickelberger im Zusammenhang mit dem Vorfall in der JVA Bruchsal auf den Weg gebrachten Veränderungen für den Justizvollzug würden von der SPD-Landtagsfraktion positiv begleitet. „Wir unterstützen den Justizminister bei der Um-setzung des Maßnahmenkataloges der Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Strafgefangenen“, betonte Binder. Er begrüßte ausdrücklich das Angebot des Justizministers, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses zeitnah bereits in der kommenden Sitzung am 9. Juli 2015 über den Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu informieren.

Stuttgart, 7. Juli 2015
Martin Mendler, Pressesprecher