MdL Ulla Haußmann: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Land so rasch als möglich ein Gesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorlegen“

Nachdem Karlsruhe das geltende baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz als verfassungswidrig gekippt hat, verlangt die SPD-Landtagsfraktion ein komplettes Rauchverbot in allen Gaststätten im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Land so rasch als möglich ein Gesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorlegen“, sagte Ulla Haußmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Der Karlsruher Richterspruch müsse dafür genutzt werden, so Haußmann, die offenkundigen Schwachstellen des bestehenden Gesetzes im Interesse eines lückenlosen Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu beseitigen. Die SPD-Fraktion habe das von der CDU/FDP-Koalition beschlossene Nichtraucherschutzgesetz von Anfang an als „zu halbherzig“ kritisiert.

Ulla Haußmann: „Wir brauchen jetzt in Baden-Württemberg schnell ein absolutes Rauchverbot in allen Lokalen. Dies ist ein Gebot der Gesundheitsvorsorge für alle Nichtraucher und für alle in der Gastronomie beschäftigten Menschen. Und es beseitigt die derzeitigen Wettbewerbsnachteile der kleinen Eckkneipen gegenüber Gaststätten, die einen abgetrennten Raucherraum anbieten können.“

Hinzu komme, dass mit einer glasklaren gesetzlichen Regelung ohne Ausnahmen auch eine aufwändige Kontrollbürokratie überflüssig werde.

Haußmann forderte die Landesregierung auf, ein neues Gesetz mit einem kompletten Rauchverbot sofort nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, so dass es bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten könne. Die Karlsruher Richter gaben den Ländern vor, bis spätestens Ende 2009 eine Neuregelung zu erlassen.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher