MdL Norbert Zeller: „Die Schulen brauchen eine klare Rechtsgrundlage, um auf die missbräuchliche Nutzung von Handys angemessen reagieren zu können“

Ein Handyverbot an Schulen in Baden-Württemberg muss nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion gesetzlich geregelt werden. „Die Schulen brauchen eine klare Rechtsgrundlage, um auf die missbräuchliche Nutzung von Handys angemessen reagieren zu können“, erklärte der SPD-Bildungspolitiker Norbert Zeller, zugleich Vorsitzender des Landtagsausschusses für Schule, Jugend und Sport. Nach dem Willen der SPD sollen die Schulen in Zusammenarbeit mit den Eltern vorrangig ihre pädagogische Aufklärungsarbeit und Maßnahmen zur Gewaltprävention verstärken, jedoch auch eigenverantwortlich Regeln zur Benutzung von Handys erlassen können. Als letztes Mittel soll auch ein völliges Nutzungsverbot möglich sein. „Eine landesgesetzliche Regelung soll den einzelnen Schulen für ihre Maßnahmen Rechtssicherheit geben“, sagte Zeller.

Da für viele Kinder und Jugendliche Handys aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken seien, müsse an den Schulen eine werteorientierte Diskussion über die Benutzung von Handys und die Gefahren von Gewalt und Pornographie geführt werden. Doch unabhängig von diesem pädagogischen und erzieherischen Auftrag bräuchten die Schulen einen klaren rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Handys, da hier Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler berührt seien.

Regeln für die Nutzung von Handys kann die einzelne Schule derzeit nur sehr eingeschränkt und unbefriedigend aus Bestimmungen des Schulgesetzes ableiten, welche die allgemeine Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und die Erfüllung der unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben anstreben (§ 23, Absatz 2). So gilt als unumstritten, dass das Handy während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben muss. Benutzt es ein Schüler trotz dieses Verbots, ist es rechtlich derzeit nicht klar, ob die Lehrkraft das Handy einziehen darf.

Zeller machte darauf aufmerksam, dass eine rechtliche Handhabe außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in den Pausen, nicht besteht. Das Handy dürfe einem Schüler nur dann abgenommen werden, wenn ein Lehrer ihn beim Anschauen von Pornos oder Gewaltvideos auf frischer Tat erwische. Gerade in den Pausen würden jedoch – von den Lehrkräften unbemerkt – häufig Gewaltszenen und pornografische Bilder ausgetauscht.

Vor diesem Hintergrund verlangt die SPD gesetzliche Regelungen, die dem erzieherischen Auftrag der Schule gerecht werden: „Wenn die Schulkonferenz zum Ergebnis kommt, dass pädagogische Maßnahmen allein nicht mehr greifen, soll sie ein Nutzungsverbot für Handys auch für die Pausen beschließen können“, so Zeller.

Der SPD-Bildungsexperte erinnerte an die Warnung des baden-württembergischen Polizeipräsidenten Hetger vor der Zunahme von Gewaltvideos und pornografischen Darstellungen auf Schülerhandys. Insbesondere die kabellose Übertragung von Handy zu Handy via „Bluetooth-Funktion“ habe das Problem deutlich verschärft.

Nach Angaben des Instituts für Jugendforschung in München besitzen ca. 50 Prozent der 10- bis 12-Jährigen und knapp 90 Prozent der 15- bis 17-Jährigen ein Handy.

Martin Mendler

Stellv. Pressesprecher