MdL Claus Schmiedel: „CDU und FDP lassen sozial schwache Mieter im Stich“

SPD legt Gesetzentwurf für ein baden-württembergisches Wohnraumförderungsgesetz vor

Die SPD hat als erste Landtagsfraktion den Entwurf für ein baden-württembergisches Wohnraumförderungsgesetz (BW WoFG) in das Parlament eingebracht. Ziel ist es, für alle Familien in Baden-Württemberg angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen. Der wirtschafts- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Claus Schmiedel, verband die Einbringung des Gesetzentwurfs mit heftiger Kritik an der Landesregierung. „CDU und FDP lassen in den Ballungsräumen sozial schwache Familien im Stich.“ Weil es vor allem in den großen Städten an anständigen und bezahlbaren Wohnungen hinten und vorne fehle, verfestigten sich dort „Milieus der Ärmlichkeit, in denen menschenwürdiges Wohnen kaum noch möglich ist“, so Schmiedel.

Mit der Föderalismusreform ist die politische Verantwortung für die Wohnraumförderung vollständig auf die Länder übergegangen. Von dieser neuen Landeskompetenz hat die SPD nun mit ihrem Entwurf für ein baden-württembergisches Wohnraumförderungsgesetz Gebrauch gemacht und den Rahmen für die künftige Wohnraumförderung des Landes in dem Gesetzentwurf abgesteckt. Geregelt werden die Förderung der Mietwohnungs- und Eigentumsmaßnahmen, die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens und die Modernisierungsförderung. Einbezogen in den Förderkatalog werden zudem auch Studentenwohnungen. Schmiedel: „Damit werden alle Förderarten für Wohnraum in einem Gesetz zusammengeführt und auf eine neue Grundlage gestellt.“

Der SPD-Wirtschaftsexperte strich heraus, dass für die SPD insbesondere die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus unverzichtbar ist. Claus Schmiedel: „Es ist ein schwerer Fehler der Regierungskoalition, dass in Baden-Württemberg sozialer Mietwohnungsbau überhaupt nicht mehr gefördert wird. Die Leidtragenden des Ausstiegs aus dem sozialen Mietwohnungsbau sind Familien mit geringem Einkommen, die in den Ballungsräumen des Landes kaum noch bezahlbare Wohnungsangebote bekommen.“

So liegen alleine in Stuttgart die durchschnittlichen Mietpreise ein Drittel über dem Landesdurchschnitt, stellte der SPD-Politiker fest. Die Folge davon seien anhaltend hohe Zahlen in den Notfallkarteien der Städte und die Verfestigung unzumutbarer Wohnsituationen. Schmiedel hält es für unverantwortlich, dass die Landesregierung beim Mietwohnungsbau allein auf die Marktkräfte vertraut. CDU und FDP würden dabei die Familien bewusst übersehen, die sich am Markt nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb der gezielten Unterstützung bedürfen.

Schmiedel: „Wenn der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsräumen noch weiter zunimmt, gefährdet dies den sozialen Frieden und die Sicherheit in Baden-Württemberg.“

Auch unter wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen sei die Wohnungspolitik der Landesregierung völlig verfehlt, denn die Kosten der später notwendigen Schadensbegrenzung überstiegen die Kosten der vorbeugend wirksamen Wohnraumförderung bei weitem.

Die Wohnraumförderung der CDU/FPD-Koalition mit eigenen Landesmitteln bewegt sich auf einem historischen Tief von 6 Mio. Euro, der Bund steuert 42 Mio. Euro bei. Kein anderes Bundesland habe die Wohnbaumittel so zusammen gestrichen, kritisiert der SPD-Wirtschaftsexperte. Zudem sei die CDU/FDP-Koalition die einzige Landesregierung, die komplett aus der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus ausgestiegen ist.

Schmiedel: „Eine Volkspartei wie die CDU darf fast 60 Prozent der Bevölkerung, dies entspricht dem Anteil der Mieterhaushalte, nicht von vornherein aus der Wohnraumförderung ausblenden. Das ist politisch unanständig und deshalb auch einmalig in der politischen Landschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ich fordere die CDU auf, unserem Gesetzentwurf zu folgen und damit die Wohnbauförderung in Baden-Württemberg an den wirklichen Bedürfnissen des Landes und seiner Menschen zu orientieren.“

Einzelheiten zum Gesetzentwurf der SPD zur Wohnraumförderung

Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnraumförderung orientiert sich an einem Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung im bayerischen Landtag befindet. Hier einige Details zum SPD-Gesetzentwurf, der heute in den baden-württembergischen Landtag eingebracht wurde.

I. Ziele der Wohnraumförderung

  • Ziel der Mietwohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Studierende.
  • Ziel der Eigenwohnraumförderung ist die Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne Unterstützung dazu nicht in der Lage sind. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und Menschen mit Behinderung.
  • Ziel der Förderung genossenschaftlichen Wohnens ist es, das lebenslange Wohn- bzw. Nutzungsrecht von Genossenschaftsmitgliedern zu begründen und zu erhalten. Dabei unterstützt die Förderung auch den Bau und die Sanierung geeigneten Wohnraums speziell für Senioren.
  • Ziel der Modernisierungsförderung ist es, bestehenden Wohnraum an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes sozialverträglich anzupassen sowie die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten oder wiederherzustellen.

II. Fördergrundsätze

Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen:
1.die regionalen und örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse
2.die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises, insbesondere die Anforderungen des barrierefreien Bauens nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst
3.die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen
4.der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen Kosten sparenden und Ressourcen schonenden Bauens
5.Maßnahmen, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen stehen
6.der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung
7.besondere Ansätze zur Weiterentwicklung nachhaltiger Wohnraumversorgung

Die inhaltlichen Anforderungen an die Wohnraumförderung ergeben sich aus dem Zweck und den Zielen der Wohnraumförderung selbst, daneben kann die Wohnraumförderung auch wertvolle Beiträge für andere öffentliche Zielsetzungen leisten. Das gilt zum Beispiel für die innere Sicherheit und die Integration durch Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, für die Bewältigung der demografischen Entwicklung durch Unterstützung besonderer Wohnformen im Alter und für den Klimaschutz durch die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes.

III. Berücksichtigung kommunaler Belange

Bei der Förderung sollen die wohnungswirtschaftlichen Belange der Gemeinden berücksichtigt werden; dies gilt insbesondere, wenn sich eine Gemeinde an der Förderung beteiligt. Die zuständige Stelle kann bei der Förderung ein von einer Gemeinde beschlossenes Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung zugrunde legen.

IV. Experimentierklausel

Um den Anforderungen besonderer Wohnformen für bestimmte Personen bzw. Personengruppen gerecht zu werden, bedarf die Wohnraumförderung eines Instrumentariums, das auf die sich stetig wandelnden Herausforderungen geeignet und flexibel reagieren kann. Damit soll insbesondere auch der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden; gerade der gesetzliche Rahmen für neue Wohnformen älterer Menschen sowie für ambulante Pflege und Betreuung soll daher möglichst weit gefasst werden.

V. Verringerung der Regelungsdichte

Gegenüber dem bisherigen Wohnungsbaufördergesetz des Bundes (WoFG) wird die Regelungsdichte deutlich reduziert. Für einen möglichst unbürokratischen Verwaltungsvollzug werden u.a. die Regelungen zur Einkommensermittlung wesentlich vereinfacht. Mit der Reduzierung der Regelungsdichte werden auch weitere staatliche Aufgaben abgebaut. Insbesondere ist die bisher förmlich angeordnete amtliche Bewilligungsstatistik für das baden-württembergische WoFG nicht mehr vorgesehen.

Die neuen Vorschriften zur Belegungs- und Mietbindung sehen – gegenüber dem WoFG – Erweiterungen der Handlungsspielräume beim Instrumentarium der Freistellung (künftig: Entlassung aus den Bindungen) vor, die insbesondere der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dienen.

Helmut Zorell, Pressesprecher