MdL Johannes Stober: „Die Landesregierung missachtet ihre gesetzliche Pflicht, national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland zu schützen“
Bestelltes Gutachten
Die SPD-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung massive Versäumnisse beim Schutz national wertvoller Kulturgüter vor. Bis zur Stunde entziehe sich die Landesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung zu unternehmen. In einem heute eingebrachten Parlamentsantrag verlangt die SPD vor dem Hintergrund des Verkaufs wertvoller badischer Kulturgüter von der Landesregierung, endlich initiativ zu werden und ihre gesetzliche Pflicht zu tun. Nach Angaben des Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, Mitglied in dem für diese Fragen zuständigen Landtagsausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, ist die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Kulturgutliste gesetzlich zwingend und nicht verhandelbar, auch nicht im Rahmen eines Vergleichs.
Stober: „Die Absicht der Landesregierung, aus Rücksicht auf den mit dem Haus Baden angestrebten Vergleich auf die Eintragung zu verzichten, ist schlicht rechtswidrig.“
In ihrem Antrag verlangt die SPD von der Landesregierung außerdem, eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen, die aus Sicht der Landesregierung unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind und die Kulturgüter zu benennen, die lediglich nach Auffassung des Hauses Baden in dessen Eigentum sind. Die SPD-Landtagsfraktion will von der Regierung aber auch detailliert wissen, welche Kulturgüter nun zum Verkauf anstehen.
Bestelltes Gutachten
Nach den Worten von Johannes Stober ist die „3-Säulen-Akrobatik“ der Landesregierung der mühsam verschleierte PR-Versuch, den Ausverkauf badischer Kulturgüter als „Erhalt von Kulturgütern“ zu tarnen. Von Anfang an sei es der Regierung gerade nicht um den Erhalt wertvoller Kulturgüter gegangen, sondern darum, mit dem Haus Baden auf fragwürdiger Rechtsgrundlage einen Vergleich zu dessen Vorteil zu schließen. Ein klares Indiz dafür sieht der Karlsruher Abgeordnete auch in bisher nur hinter verschlossenen Türen gegebenen Auskünften zum Zustandekommen des Gutachtens der Professoren Wax und Würtenberger.
Im Finanzausschuss des Landtags musste Prof. Würtenberger auf Nachfragen der SPD einräumen, dass das Gutachten zielgerichtet auf einen möglichen Vergleich mit dem Haus Baden hin in Auftrag gegeben wurde. Würtenberger hat in diesem Zusammenhang vor dem Ausschuss aufgrund weiterer bohrender Fragen der SPD zugegeben, dass ihm und Prof. Wax zusammen mit dem Auftrag für das Gutachten auch der zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung vorab ausgehandelte Vergleichsvorschlag übergeben wurde.
Stober: „Eine unvoreingenommene Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse war von der Landesregierung ganz offensichtlich nicht gewollt. Das Gutachten Würtenberger/Wax sollte vielmehr von Anfang an lediglich den vorab schon ausgehandelten Vergleich rechtlich absichern.“