MdL Rudolf Hausmann: „Als Platzwart des VfB mit z. B. 3.000 DM im Monat hätte MV diese Tätigkeit im Landtagshandbuch offenlegen müssen – als Präsident mit 25.000 DM im Monat aber nicht – eine solche Rechtsauffassung ist nicht nachvollziehbar“

Ganz und gar unzufrieden ist die SPD-Landtagsfraktion mit der Antwort des Landtagspräsidenten zum Fall MV. Die Fraktion hatte den Präsidenten darum gebeten zu prüfen, ob Mayer-Vorfelder als Abgeordneter mit der Entgegennahme der Aufwandsentschädigung durch den VfB Stuttgart gegen die Offenlegungsregeln des Landtags verstoßen hat. In seiner Antwort hat Präsident Straub (CDU) der SPD nun mitgeteilt, Mayer-Vorfelder habe seine Tätigkeit als Präsident des VfB Stuttgart trotz der hohen Aufwandsentschädigung nicht unter Abschnitt 1 der Offenlegungsregeln angeben müssen. Zur Begründung verweist er darauf, dass der VfB Stuttgart ein gemeinnütziger Verein sei, also satzungsmäßig nicht ein auf wirtschaftliche Betätigung gerichtetes Unternehmen. Nur für diesen Fall hätte Mayer-Vorfelder seine Tätigkeit als Präsident unter Teil 1 der Offenlegungsregeln angeben müssen, um wirtschaftliche, berufliche oder andere Interessenverknüpfungen im Landtagshandbuch transparent zu machen.

Der SPD-Abgeordnete und Generalsekretär seiner Partei, Rudolf Hausmann, will diese Antwort so nicht hinnehmen, weil bei einer „Aufwandsentschädigung“ in Höhe von 300.000 DM im Jahr, also dem fünf- bis sechsfachen Betrag eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens, nicht mehr von ehrenamtlicher Tätigkeit gesprochen werden könne. Hausmann geht vielmehr davon aus, dass es sich bei der Aufwandsentschädigung für Mayer-Vorfelder in Wirklichkeit um ein Entgelt für berufliche Tätigkeit handelte, die im Landtagshandbuch auch hätte offengelegt werden müssen.

Hausmann: „Als Platzwart des VfB mit z. B. 3.000 DM im Monat hätte MV diese Tätigkeit im Landtagshandbuch offenlegen müssen – als Präsident mit 25.000 DM im Monat aber nicht – eine solche Rechtsauffassung ist nicht nachvollziehbar.“

Hausmann weist darauf hin, dass auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung nach neuesten Medienberichten offenkundig zu der Auffassung gekommen sei, dass es sich bei Mayer-Vorfelders Aufwandsentschädigung in Wirklichkeit um Einkommen gehandelt hat.

Die SPD erhebt deshalb in einem neuen Brief an Landtagspräsident Straub förmlich den Vorwurf, Mayer-Vorfelder habe gegen die Offenlegungsrichtlinien verstoßen und bittet den Landtagspräsidenten erneut darum, den Fall Mayer-Vorfelder mit aller Sorgfalt nach den Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtags zu überprüfen.

Hausmann: „Es darf doch nicht wahr sein, dass ein Abgeordneter ein Einkommen in Höhe von rund 25.000 DM im Monat als Aufwandsentschädigung kaschiert und sich mit dem weiteren Hinweis, das Geld stamme von einem gemeinnützigen Verein, der Offenlegung im Landtagshandbuch entziehen kann. Die Offenlegungsregeln sollen ja gerade dazu dienen, dass wirtschaftliche oder andere Abhängigkeiten von Abgeordneten nach außen transparent gemacht werden. Eine strenge Überprüfung dieses Falles ist deshalb auch als Präzedenzfall für künftige Fälle aus unserer Sicht unumgänglich.“

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher