MdL Rita Haller-Haid: „Die Reform der Landesregierung verpasst den Unikliniken schwerfällige Entscheidungsstrukturen und wirre Zuständigkeitsregelungen“

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Universitätsmedizin erweist sich aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion als weitere Etappe in der tiefgreifenden Verunsicherung der Kliniken. „Die Unikliniken brauchen Klarheit und Verlässlichkeit, bekommen von der Landesregierung jedoch schwerfällige Entscheidungsstrukturen und wirre Zuständigkeitsregelungen verpasst“, tadelte die Abgeordnete Rita Haller-Haid. Sie sieht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Gesetzentwurf und der Privatisierungsoption, die die FDP der CDU in den Koalitionsvertrag hinein diktiert hatte.

Es gebe nur einen Grund für diesen Vorstoß kurz vor Ende der Legislaturperiode: der FDP solle im Wahlkampf die Darstellung ihrer Privatisierungsbemühungen ermöglicht werden, wohingegen die CDU ihren lindernden Widerstand dokumentieren wolle. „Kein Wunder, dass dabei die Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Beschäftigten völlig auf der Strecke bleibt“, sagte Haller-Haid.

Der Versuch, diese gegensätzlichen Ziele wenigstens formal in Einklang zu bringen, habe letzten Endes die Zuständigkeitsregelungen und Entscheidungsprozesse weiter verkompliziert. Auf diese Weise würden die Kliniken jedoch nicht effizienter, sondern schwerfälliger. Haller-Haid forderte die Landesregierung auf, jetzt auf diese Novellierung zu verzichten und die Weiterentwicklung der Universitätskliniken und der Hochschulmedizin dem neugewählten Landtag und einer neuen Landesregierung zu überlassen.

Stuttgart, 7. Dezember 2010
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher