Die SPD-Landtagsfraktion und der Landesseniorenrat haben die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, nicht vom Kurs zur Einzelzimmerpflicht in Pflegeheimen abzuweichen. SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle und der Vorsitzende des Landesseniorenrates Roland Sing sprachen sich vehement dafür aus, die bestehenden Übergangsregelungen hinsichtlich der Pflicht zu Einzelzimmern in Heimen nicht mehr zu verändern.

„Sowohl die Übergangsfristen als auch die Ausnahmen sind in der geltenden Landesheimbauverordnung ausreichend bedacht. Die Pflege ist von den Menschen her zu den-ken und zu organisieren“, betonte Sing. Wölfle und Hinderer hatten sich mit der Spitze des Landesseniorenrats zu einem politischen Meinungsaustausch getroffen.

Die beiden SPD-Politiker kritisierten, dass Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag die Tür zum Abweichen von dem einmal vereinbarten Qualitätsziel wieder geöffnet hätten. Auch in der Plenardebatte an diesem Mittwoch (12.10.2016) zum SPD-Antrag „Standards und Schutznormen in Heimen nicht zur Disposition stellen“ seien Töne in Richtung Aufweichen der Vorgaben angeschlagen worden. „Für uns ist es eine Frage der Menschenwürde, ob pflegebedürftigen Menschen auch am Ende ihres Lebens noch das Recht auf Privatsphäre zugesprochen wird oder nicht“, so Wölfle und Hinderer. Zustimmung erhielten sie dabei auch vom Vize des Landesseniorenrats Karl-Otto Völker.

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Die geltende Landesheimbauverordnung schreibt vor, dass für alle Heimbewohnerinnen und -bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Noch bestehende Doppel-zimmer müssen bis 2019 und in Ausnahmefällen bis 2034 durch Um- oder Neubau in Einzelzimmer umgestaltet werden. Selbstverständlich dürfen aber auch künftig Paare auf eigenen Wunsch ihre Zimmer gemeinsam nutzen. Und auch besondere Pflegekonzepte – etwa bei Demenzkranken – verpflichten die Heime nicht zu Einzelzimmern.

Die grün-schwarze Koalition hatte vereinbart, diese Regel „zu überprüfen“ und dabei auch „die Situation der Träger zu beachten“.

Hinweis: Der SPD-Antrag kann unter der Drucksachennummer 16/23 bzw. über den folgenden Link
https://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=16&DRSNR=23
von der Homepage des Landtages abgerufen werden.

Stuttgart, 15. Oktober 2016
Martin Mendler, Pressesprecher