Fraktionschef Claus Schmiedel: „Das Abgeordnetengesetz muss so geändert werden, dass auch Einkommen aus privatwirtschaftlicher Beschäftigung auf das Übergangsgeld angerechnet wird“

Angesichts der aktuellen Diskussion über die Leistungen für einen Abgeordneten nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag hat die SPD-Landtagsfraktion auf ihrer Sitzung am Dienstag (21.01.2014) eine Initiative zur Neuregelung des Übergangsgelds beschlossen. „Das Abgeordnetengesetz muss so geändert werden, dass auch Einkommen aus privatwirtschaftlicher Beschäftigung auf das Übergangsgeld für einen ausgeschiedenen Abgeordneten angerechnet wird“, erläuterte Fraktionschef Claus Schmiedel den Vorstoß. Die SPD will das Thema im Präsidium des Landtags ansprechen und die Chancen für eine gemeinsame Gesetzesinitiative aller Fraktionen ausloten.

Schmiedel hält es „nicht für angemessen, geschweige denn vermittelbar“, dass ein aus dem Landtag ausgeschiedener Abgeordneter je nach Dauer seiner Zugehörigkeit bis zu zwei Jahre Übergangsgeld in Höhe seiner bisherigen monatlichen Diäten beziehen kann und gleichzeitig obendrauf ein Gehalt aus einer neuen beruflichen Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in womöglich erklecklicher Größenordnung. „Die geltende Regelung zum Übergangsgeld verletzt zu Recht das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. Sie muss in dieser Form schnellstmöglich weg“, so Schmiedel.

Das Übergangsgeld ist in Paragraph 10 Abgeordnetengesetz geregelt. Demnach erhält ein Abgeordneter nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag Übergangsgeld, sofern er dem Parlament mindestens ein Jahr angehört hat. Das Übergangsgeld wird in Höhe der Entschädigung für einen Abgeordneten für mindestens drei Monate gewährt. Es wird für jedes weitere Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag für einen weiteren Monat ausbezahlt, insgesamt jedoch höchstens für zwei Jahre gewährt. Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst werden bereits jetzt auf das Übergangsgeld angerechnet.

Stuttgart, 21. Januar 2014
Martin Mendler, Pressesprecher