Sascha Binder MdL: „Wolfs Aussage, er habe im Oktober die Brisanz des Schreibens nicht erkannt, ist bestenfalls naiv

Mit Verwunderung hat die SPD-Landtagsfraktion die erste Äußerung des Landtagspräsidenten Guido Wolf MdL (CDU) zu der Tatsache zur Kenntnis genommen, dass er bereits im Oktober 2012 über die Weitergabe von Unterlagen eines Ausschussmitgliedes an einen Zeugen im EnBW-Untersuchungsausschuss und somit über einen möglichen Verstoß gegen das Untersuchungsausschussgesetz informiert war. „Niemand hat behauptet, der Landtagspräsident sei für die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge zuständig. Allerdings gab es einen deutlichen Hinweis auf einen eventuellen Verstoß gegen § 9 des Untersuchungsausschussgesetzes (UAG), dem er in seiner Funktion als Landtagspräsident und somit als Wächter über die Würde und Rechte des Landtags hätte nachgehen müssen“, so der Obmann im Untersuchungsausschuss Sascha Binder. Sein Verweis auf die Regierungsvertreter im Untersuchungsausschuss gehe in diesem Zusammenhang fehl und lenke dabei nur von eigenen Versäumnissen ab. „Die Einhaltung parlamentarischer Regeln ist ureigenste Aufgabe des Landtagspräsidenten und nicht der Exekutive“, so Binder.

Wolfs Einwand, er hätte sich an die Vertraulichkeit des Schreibens halten müssen, ist aus Sicht der SPD-Fraktion ebenso falsch. Schließlich hatte der Landtagspräsident die ebenfalls als vertraulich gekennzeichnete Information des Justizministers zum Fall Mack (CDU) an den Ausschussvorsitzenden weitergeleitet. „Warum sollten hier andere Regeln gelten als im Oktober?“ fragte Binder. „Wolfs Aussage, er habe im Oktober die Brisanz des Schreibens nicht erkannt, ist bestenfalls naiv."

Stuttgart, 4. Juni 2013
Sven Plank
Stellv. Pressesprecher