MdL Dr. Walter Caroli: „Wir brauchen eine grundlegende Wende beim Grundwasserschutz, denn der hohe finanzielle und bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum bisher nur mäßigen Ergebnis“

Die SPD-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung Versagen beim Grundwasserschutz in Baden-Württemberg vor und hat deshalb eine eigene Konzeption für eine grundlegende Neuausrichtung vorgelegt. Die SPD stößt sich vor allem daran, dass trotz eines hohen finanziellen und bürokratischen Aufwandes der Gewässerschutz in Baden-Württemberg nur sehr schleppend vorankommt. Nach den Worten des Umweltexperten der SPD-Fraktion und Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Landtages, Dr. Walter Caroli, ist ein nachhaltiger Schutz der Grundwasservorkommen schon deshalb von überragender Bedeutung, weil etwa 75 % des Trinkwassers in Baden-Württemberg aus dem Grundwasser entnommen wird.

Caroli: „Wegen der dynamischen Verflechtungen der Grundwasserströme mit Schadensquellen ist ein flächendeckender Grundwasserschutz unabdingbar, die Landesregierung jedoch rudert hilf- und richtungslos im Grundwasserschutz herum.“

Nach dem von der SPD vorgelegten Konzept soll die für den Grundwasserschutz kaum wirksame und für die betroffenen Landwirte sehr bürokratische Schutz- und Ausgleichsleistungsverordnung (SchALVO) aufgegeben werden. Der Grundwasserschutz soll künftig stattdessen auf regionale Arbeitsgruppen übertragen und die Landbewirtschaftung in den durch hohe Nitratwerte betroffenen Trinkwasserschutzgebieten rigoros beschränkt werden.

Die regionalen Arbeitsgruppen setzen sich aus den örtlichen Wasserversorgern und den anderen Beteiligten (Landwirtschaft, Ämter) zusammen. Sie erhalten eine angemessene finanzielle Ausstattung und Maßnahmenkompetenz über eine Rahmenverordnung des Landes. Dazu gehört auch das Recht, alternative Grundwasserschutzmaßnahmen einzuführen und die finanzielle Ausgleichshöhe zu variieren.

Die Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten sollen nach dem Vorschlag der SPD in vier Stufen erfolgen. In einem Basisgebiet I mit bis zu 15 mg/l Nitratbelastung kann die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung ohne Auflagen erfolgen. Im Basisgebiet II mit Belastungen zwischen 15 und 35 mg/l sind Maßnahmen zum vorsorgenden Grundwasserschutz einzuleiten, die über das MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) gefördert werden können.

Im so genannten Problemgebiet mit 35 bis 45 mg/l Nitrat wird durch die regionalen Arbeitsgruppen ein individuelles Maßnahmenpaket mit pauschalen Entschädigungen geschnürt und mit den Landwirten vereinbart. In den Sanierungsgebieten mit künftig mehr als 45 mg/l Nitrat wird eine Umwandlung der gesamten Fläche in extensiv zu bewirtschaftendes Dauergrünland vorgeschrieben. Auch hier erfolgt eine entsprechende Pauschalentschädigung.

Walter Caroli: „Grünlandwirtschaft ohne Intensivtierhaltung gilt als der beste Grundwasserschutz. Die verschärften technischen und hygienischen Anforderungen an das „Lebensmittel Nr. 1“ durch die EU-Trinkwasserrichtlinie und die neue EG-Wasserrahmenrichtlinie sind eine politische Herausforderung ersten Ranges, der die Landesregierung bisher in keiner Weise gerecht wird.“

Caroli verwies darauf, dass für 177 Sanierungsgebiete in Baden-Württemberg bisher erst 15 Sanierungspläne vorliegen. „Dieser Vorgang macht das Versagen der Landesregierung beim Grundwasserschutz überdeutlich.“

Helmut Zorell
Pressesprecher