MdL Katrin Altpeter: „Pflegebedürftige alte Menschen zu zwingen, einen möglichst billigen Heimplatz zu wählen, kann nicht hingenommen werden“

Landesregierung untätig

Die SPD-Landtagsfraktion ist empört über die Praxis einzelner Landkreise in Baden-Württemberg, die freie Heimplatzwahl von pflegebedürftigen Alten unzulässig stark einzuschränken. Nach den Worten der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Pflegeexpertin, Katrin Altpeter, hat eine von der Landesregierung auf Drängen der SPD durchgeführte Umfrage aufgedeckt, dass in mindestens zwei Landkreisen, Main-Tauber und Schwäbisch-Hall, Pflegebedürftige in der Regel gezwungen werden, einen möglichst billigen Heimplatz zu wählen. 14 Kreise haben auf die Erhebung überhaupt nicht reagiert. Bei der SPD besteht deshalb die Befürchtung, dass dort zumindest teilweise pflegebedürftige ältere Menschen ebenfalls in die billigsten Heime gezwungen werden.

MdL Katrin Altpeter: „Die Praxis, pflegebedürftige alte Menschen dazu zwingen, einen möglichst billigen Heimplatz zu wählen, kann auf keinen Fall hingenommen werden.“ Das Sozialhilferecht räume den Betroffenen ausdrücklich ein Wunsch- und Wahlrecht ein, das nur dort seine Grenzen finde, wo diese Wahl mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Die SPD-Abgeordnete zeigte sich enttäuscht, dass die Landesregierung „keine Veranlassung“ (Antwort der Landesregierung, Drs. 14/2125) sieht, gegen die unzulässige Einschränkung der freien Heimplatzwahl einzuschreiten. „Anstatt sich feige hinter fadenscheinigen juristischen Argumenten zu verschanzen, sollte sich die Landesregierung zum Anwalt der alten Menschen machen. Es ist schlicht zynisch, dass die Pflegebedürftigen damit auf den Klageweg verwiesen werden.“

Die von der Landesregierung auf Drängen der SPD durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass von den 30 Stadt- und Landkreisen, die sich an der Umfrage beteiligten, die Prüfung, ob die Heimplatzwahl mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist, bei 28 Kreisen unter Würdigung des gesamten Falles einschließlich des sozialen Umfeldes vorgenommen wird.

Der Main-Tauber Kreis dagegen betrachtet unverhältnismäßige Mehrkosten bereits dann als gegeben, wenn die anfallenden Kosten mehr als 10 Prozent über denjenigen liegen, die bei der Wahl des günstigsten wohnortnahen Heimes entstehen würden. Der Landkreis Schwäbisch-Hall hat diese Obergrenze bei 20 Prozent festgesetzt.

Katrin Altpeter: „Auch wenn es sich bei der Einschränkung der freien Heimplatzwahl bisher möglicherweise nur um Einzelfälle handelt, darf dies nicht hingenommen werden. Ältere Menschen, die ihr Leben lang Steuern und Sozialabgaben gezahlt haben, müssen im Alter die Möglichkeit haben, sich einen Pflegeheimplatz nach ihren eigenen Wünschen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auszuwählen.“


Helmut Zorell
Pressesprecher