MdL Nik Sakellariou: „Die fehlende Einzelunterbringung ist ein Sicherheitsrisiko“

Unzureichende Unterstützung beim Schritt in die Freiheit

Auf heftige Kritik ist der Gesetzentwurf der Regierung zum Jugendstrafvollzugsgesetz bei der SPD-Landtagsfraktion gestoßen. Der fehlende Anspruch der Gefangenen auf eine Einzelunterbringung über Nacht stelle ein Sicherheitsrisiko für alle inhaftierten Jugendlichen dar. „Dieses Recht sollte jedem Gefangenen zu seinem eigenen Schutz aber auch zur Wahrung seiner Privatsphäre zustehen“, fordert der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Nik Sakellariou.

Auch die Entlassungsvorbereitung und die Nachsorge kämen in dem Entwurf viel zu kurz. Die Zeit kurz vor und insbesondere gleich nach der Entlassung habe erheblichen Einfluss auf das weitere Verhalten der Jugendlichen. Sakellariou: „Ein gut organisierter Start in die Freiheit ist das beste Instrument, um einem erneuten Kontakt mit der kriminellen Szene vorzubeugen.“ Der Gesetzentwurf lasse zudem die angemessene Berücksichtigung des Migrationshintergrundes vermissen, der bei immerhin 50 Prozent aller jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen vorzufinden sei. „Der Entwurf geht hier an der Realität vorbei“, so der Strafvollzugsexperte.

Erfreulich sei, dass der Justizminister den unerwarteten Geldsegen aus den Steuermehreinnahmen in den Jugendstrafvollzug investiere, nachdem er sich in den Haushaltsberatungen noch hartnäckig gegen Personalmehrausgaben zur Wehr gesetzt habe. Sakellariou: „In Baden-Württemberg richtet sich die Qualität des Jugendstrafvollzugs offensichtlich nach der Haushaltslage und nicht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Helmut Zorell
Pressesprecher