MdL Katrin Altpeter: „Mit dem neuen Kindergartengesetz kommt die Integration behinderter Kinder zum Stillstand – Integrationslyrik allein reicht nicht“
Anlässlich der heutigen Vorstellung des Berichts ‚Junge Menschen mit Behinderungen’ hat die Landtags-SPD heftige Kritik an der Behindertenpolitik der Landesregierung geübt. Nach den Worten der SPD-Sozialexpertin Katrin Altpeter ist die Landesregierung unfähig, aus dem Bericht über die Lebenssituation behinderter Kinder und Jugendlicher auch die notwendigen politischen Konsequenzen zu ziehen. Mit dem neuen Kindergartengesetz, so Altpeters Vorwurf, komme die Integration behinderter Kinder im Kindergarten zum Stillstand. Minister Repnik habe heute verschwiegen, dass der Ausbau der integrativen Betreuung im Kindergarten seit 1999 nur deshalb möglich war, weil Kindergartengruppen, die behinderte Kinder betreuten, einen erhöhten Gruppenzuschuss erhielten. Genau diese Gelder aber würden vom 1. Januar 2004 an ersatzlos gestrichen, wenn die Kindergartenfinanzierung kommunalisiert wird. Zwar erhielten die jetzt bereits bestehenden integrativen Gruppen diesen erhöhten Zuschuss weiter, neue integrative Gruppen jedoch gingen leer aus.
Altpeter: „Nur Integrationslyrik allein reicht nicht, die Landesregierung muss die für Integration behinderter Kinder und Jugendlicher notwendigen Rahmenbedingungen in Kindergarten und Schule schaffen. In diesen Kernbereichen der Landes-Behindertenpolitik aber bestehen riesige Defizite und es ist nicht erkennbar, wie diese Defizite abgebaut werden sollen.“
Integration erfordere wegen des höheren Personalaufwandes zusätzliche Mittel, so Altpeter. Angesichts der aktuellen Finanzsituation der Kommunen werde es deshalb nicht zu einem weiteren Ausbau der integrativen Betreuung, sondern vielmehr zu einem Stillstand kommen. „Die Landesregierung lässt die Kommunen in dieser behindertenpolitischen Schlüsselfrage allein.“
Seit 1999 erhalten Kindergartengruppen mit mindestens zwei behinderten Kindern einen Landeszuschuss in Höhe von rund 24.000 Euro. Dieser Gruppenzuschuss liegt höher als der Zuschuss für eine normale Regelkindergartengruppe (rund 18.900 Euro). Ab dem 01.01.2004 wird die Kindergartenfinanzierung kommunalisiert, das heißt der Landeszuschuss fällt weg. Die Kommunen erhalten die bisherigen Landeszuschüsse pauschal zugewiesen, allerdings nur in der Höhe, wie sie im Jahr 2002 vom Land gezahlt wurden. Alle Neuentwicklungen und neue Gruppen, etwa zur Integration behinderter Kinder, werden dann finanziell nicht mehr unterstützt.
Defizite bestehen nach Altpeters Worten auch bei der schulischen Integration behinderter Kinder und Jugendlicher. Im Schulgesetz sei der gemeinsame Unterricht lediglich als ‚Kann-Vorschrift’ verankert. Noch immer gebe es gerade in der Kultus-Bürokratie viel zu viele ideologische Bedenken gegen den integrativen Unterricht. Für integrative Schulentwicklungsprojekte würden keine eigenständigen Fördermittel zur Verfügung gestellt und zudem seien sie bisher nur in Form von Schulversuchen möglich.
Altpeter: „Trotz aller wohlklingenden Worte des Sozialministers: Normalität ist der gemeinsame Unterricht immer noch nicht, weil die Kultusverwaltung die erforderlichen Rahmenbedingungen im Schulgesetz nach wie vor verweigert.“