Ute Vogt: „Wir müssen handeln, damit das Königsrecht des Parlaments nicht schleichend immer weiter ausgehöhlt wird“

Mit einer Klage vor dem Staatsgerichtshof will die SPD-Landtagsfraktion einer schleichenden Aushöhlung der Rechte des Parlaments einen Riegel vorschieben. Anlass für das Organstreitverfahren ist die Bewilligung von über 65 Mio. Euro für einen privaten Bewährungshilfeverein am Parlament vorbei. Bei dieser Bewilligung habe sich der Finanzminister in der Sitzung des Finanzausschusses am 23. November zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht nach Art. 81 der Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung berufen, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt.

Finanzminister Stratthaus und Justizminister Goll hätten durch eigenes Handeln die Zeitzwänge erst geschaffen, die sie dann als Begründung für ihr verfassungswidriges Vorgehen heranzogen, so die SPD-Chefin. Nach der Landesverfassung und nach der Landeshaushaltsordnung darf der Finanzminister außerplanmäßige Ausgaben nur bewilligen, wenn sie „unvorhergesehen und unabweisbar“ sind.

Die Ausgaben für den Bewährungshilfeverein seien jedoch vorhersehbar gewesen und es habe keinen einzigen stichhaltigen Grund gegeben, die Gelder im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe am Landtag vorbei zu bewilligen. Eine ordentliche Beratung dieser Ausgabenwünsche in einem Nachtragshaushalt wäre problemlos möglich gewesen, so Vogt. Bei einem solchen Verfahren hätte die Regierung dem Parlament gegenüber Auskunft geben müssen über die Details des auf zehn Jahre angelegten Generalvertrages mit dem privaten Verein. Dazu zählten etwa die Frage möglicher Ausstiegsklauseln und die von der Regierung nur angedeutete Erhöhung der finanziellen Leistungen an den Verein in den kommenden Jahren.

Ute Vogt: „Die Landesregierung hat es fahrlässig oder womöglich vorsätzlich versäumt, den Landtag rechtzeitig einzuschalten und hat sich dann am Parlament vorbei die Haushaltsgelder beschafft. Eine derart gravierende Missachtung des Parlaments darf nicht folgenlos bleiben.“

In der Sitzung des Finanzausschusses habe sich die Landesregierung auch nicht durch die Bedenken von Rechnungshof und Landtagsverwaltung von ihrem verfassungswidrigen Tun abhalten lassen, so Vogt. Der Rechnungshof habe sogar von einem „Präzedenzfall“ gesprochen.

Es bestehe deshalb die Gefahr, dass die verfassungswidrige Umgehung des Parlaments Schule macht und die Rechte des Landtags schleichend immer weiter ausgehöhlt werden, „wenn wir der Regierung jetzt nicht in den Arm fallen“, so die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende. Die Wiederholungsgefahr sei umso größer, da die Regierungsfraktionen das antiparlamentarische Verhalten der Regierung widerspruchslos „abgenickt“ hätten, statt lautstark zu protestieren.

Ute Vogt: „Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen für das Organstreitverfahren vor dem Staatsgerichtshof sorgfältig geprüft und wir gehen davon aus, dass wir dort auch Recht bekommen. Wir werden jedenfalls nicht zulassen, dass die verbrieften Rechte des Parlaments von dieser Regierung mit Füßen getreten werden.“

Helmut Zorell
Pressesprecher