Wolfgang Drexler: „Zunächst hat die CDU/FDP-Koalition eine Neuregelung monatelang verschleppt, und jetzt bringt sie eine Lachnummer, die selbst hinter dem Gesetz in Bayern zurückbleibt“
Die SPD-Landtagsfraktion hält den von der CDU/FDP-Koalition in Baden-Württemberg vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Ministerpensionen für völlig unzureichend. „Die jetzt nach langem Hängen und Würgen vorgesehene Absenkung der Ministerpensionen ist eine Lachnummer“, erklärte SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler.
Nachdem man sich fast ein Jahr lang seit der Einbringung des SPD-Gesetzentwurfes im Dezember 2002 Zeit gelassen und die SPD-Vorschläge im parlamentarischen Verfahren immer wieder verschleppt habe, bleibe der nunmehr vorgelegte Entwurf weit hinter allen großspurigen Ankündigungen zurück.
„Die Regierungsfraktionen bringen noch nicht einmal den Mut auf, wenigstens die bayerische Regelung zu übernehmen“, sagte Drexler. In Bayern sollen künftig Minister und Staatssekretäre erst mit 65 statt wie bisher mit 60 Jahren eine Pension erhalten. Nach den Plänen der CDU/FDP-Koalition soll die Altersgrenze in Baden-Württemberg indes bei einer fünfjährigen Amtszeit lediglich von 55 auf 60 Jahre angehoben werden.
Drexler machte darauf aufmerksam, dass ein Minister nach den CDU/FDP-Vorschlägen nach einer nur 7-jährigen Amtszeit weiterhin bereits mit 56 Jahren einen Anspruch auf sein Ruhegehalt erwerbe. Da die Regelung zur Erhöhung der Altersgrenze keine Anwendung auf derzeit amtierende Minister finden solle, bleibe es beim Ruhegehaltsanspruch beispielsweise des derzeit amtierenden Staatsministers Palmer und von Staatssekretär Mappus schon mit 55 Jahren.
Drexler: „Was die Regierung bei den Ministerpensionen vorschlägt, ist nicht mehr als ein bisschen Gesichtswahrung. Angesichts der vielfältigen Opfer und Einschränkungen, welche die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern zumutet, wäre eine Neuregelung erforderlich, welche viel deutlicher und damit glaubwürdiger in die bislang unverschämt üppigen Versorgungsstrukturen für Minister einschneidet.
Drexler kündigte an, dass die SPD deshalb ohne Abstriche an ihrem eigenen Gesetzentwurf festhalten werde. Der SPD-Gesetzentwurf beinhaltet die Absenkung des Mindestruhegehaltssatzes nach fünfjähriger Amtszeit von derzeit 40 auf 30 Prozent der Amtsbezüge sowie eine Absenkung des Höchstsatzes des Ruhegehalts von derzeit 75 auf künftig 70 Prozent der Amtsbezüge. Ferner will die SPD das Mindestalter für die Auszahlung des Ruhegehalts von derzeit 55 auf 65 Jahre anheben.