Ute Vogt: „Die Preisgabe des Ladenschlusses durch die CDU schadet dem Ländlichen Raum, führt zur Verödung unserer Innenstädte und ist Gift für das Vereinsleben“

SPD-Beschluss: Bisherige Regelung beibehalten

Die SPD lehnt eine weitere Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, wie dies die CDU will, ab. Dies hat die Fraktion auf ihrer Klausurtagung in Titisee-Neustadt beschlossen. Die SPD spricht sich stattdessen dafür aus, die bisher durch Bundesrecht geregelten Ladenöffnungszeiten an Werktagen unverändert beizubehalten und in Landesrecht zu übernehmen. Zugleich hat die SPD beschlossen, dass die Kommunen wie bisher bis zu vier verkaufsoffene Sonntage durchführen können.

Die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt übte scharfe Kritik an den Plänen der CDU, den Ladenschluss an Werktagen vollständig aufzugeben. „Die Preisgabe des Ladenschlusses schadet dem Ländlichen Raum, sie führt zur Verödung unserer Innenstädte und sie ist arbeitnehmer- und familienfeindlich. Shopping rund um die Uhr hat auch schlimme Auswirkungen auf das Vereinsleben und auf das ehrenamtliche Engagement.“

Die Abschaffung der bisherigen Ladenschlussregelungen nütze nur den großen Handelsketten, die mit ihren Einkaufszentren auf der grünen Wiese dem mittelständisch geprägten Einzelhandel in den Innenstädten das Wasser abgraben.

Die CDU, so Vogt weiter, stelle damit Ideologie vor die Interessen des Landes: „Wer den Ladenschluss an Werktagen vollständig freigibt, nimmt in Kauf, dass vor allem im Ländlichen Raum und in kleineren Städten die Innenstädte weiter ausbluten.“ Diese Entwicklung könne dazu führen, dass die Nahversorgung der Menschen gefährdet werde. Insbesondere ältere Menschen seien die Leidtragenden, weil sie dann in ihrem näheren Wohnumfeld keine Einkaufsmöglichkeiten mehr finden.

Die Entscheidung der CDU-Fraktion für die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sei zudem arbeitnehmer- und familienfeindlich. Im Einzelhandel arbeiteten sehr viele teilzeitbeschäftigte Frauen. Ihnen mute die CDU nun Arbeitszeiten zu, die äußerst familienfeindlich seien und die es den Frauen noch schwieriger mache, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Die SPD hat sich demgegenüber auf ihrer Klausurtagung klar für die Beibehaltung der gegenwärtigen Ladenschlusszeiten entschieden. Auch bisher im Bundesrecht enthaltenen Sonderregelungen für Zeitungsläden, Tankstellen und Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen sowie für Apotheken sollen in Landesrecht übernommen werden, da die Länder nach der Föderalismusreform allein für die Regelung der Ladenschlusszeiten zuständig seien.

Städte und Gemeinden sollen nach dem Beschluss der SPD-Landtagsfraktion weiterhin das Recht haben, bis zu vier verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Die SPD lehnt die Pläne der Landesregierung ab, den Kommunen vorzuschreiben, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage künftig auf maximal zwei zu reduzieren. Ute Vogt: „In vielen Kommunen haben verkaufsoffene Sonntage inzwischen eine feste Tradition im Gemeindeleben. Die Kommunen sollen innerhalb des bisherigen Rahmens selbst darüber entscheiden können, ob sie ein, zwei, drei oder vier verkaufsoffene Sonntage haben wollen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher