Die stellvertretende Vorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sabine Wölfle kritisiert den heute vorgestellten Gesetzentwurf der grün-schwarzen Koalition zum Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen scharf:

„Fast drei Wochen sind vergangen, seitdem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hat, und nun präsentieren uns die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf, den man nur als faulen Kompromiss bezeichnen kann. Die betroffenen Menschen mit Behinderungen brauchen keine Übergangslösung für die kommenden Wahlen im Mai 2019, sondern schnellstmöglich das unbefristete Wahlrecht, so wie es in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt wird und wie es der bereits in der Anhörung stehende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für Baden-Württemberg vorsieht. Die Ausrede zu warten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt sei, ist mehr als faul. Halbe Gleichstellung darf es hier nicht geben. Ich bin gespannt, wie der Landes-Behindertenbeirat und die Verbände in der notwendigen Anhörung die Befristung des erweiterten Wahlrechts beurteilen.“

Stuttgart, 12. März 2019

Heike Wesener

Pressesprecherin

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