Sascha Binder: „Die Landesregierung muss vor die Lage kommen!“

Dr. Boris Weirauch: „Der Rechtsstaat muss klar Kante gegen den Corona-Extremismus zeigen“

Angesichts der teils gewaltsamen Proteste gegen die Corona-Politik im Land und einer zunehmenden Gefährdungslage durch extremistische Corona-Leugner fordert die SPD im Landtag von Baden-Württemberg die Einrichtung eines landesweiten Sonderstabes „Corona-Extremismus“.

Aus Sicht des parlamentarischen Geschäftsführers und innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder, muss der Sonderstab unter Federführung des Staatsschutzes einen Schwerpunkt auf die Beobachtung der sozialen Medien legen: „Bei den jüngsten Versammlungen in Mannheim und Reutlingen, aber auch bereits im April 2021 in Stuttgart, war die große Anzahl an gewaltbereiten und aggressiven Demonstrationsteilnehmenden nicht erwartet worden. Die Organisationsstrukturen der Szene im Netz müssen besser überblickt werden. Das zeigen auch die aufgedeckten Mordpläne am sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer.“

Sascha Binder: „Die Einsatzkräfte müssen rechtzeitig wissen, wo Proteste geplant werden, mit wie vielen Teilnehmenden und mit welchem Radikalisierungs-und Gewaltpotenzial zu rechnen ist. Um dies besser einschätzen können, müssen öffentliche Kanäle in den sozialen Medien viel intensiver als bislang beobachtet und ausgewertet werden. Insbesondere der Messengerdienst Telegram muss stärker ins Visier der Sicherheitsbehörden rücken, da die Teilnehmenden sich vermehrt über diesen Kanal verabreden. Dabei muss der Sonderstab die Polizei vor Ort unterstützen!“

Die SPD erwartet, dass die Kommunen und Polizisten von Innenminister Strobl nicht mit der Bedrohung durch Corona-Extremisten alleine gelassen werden. So brauche es etwa eine stärkere Unterstützung beim Umgang mit den sogenannten ,Corona-Spaziergängen‘. „Das Innenministerium muss die Kommunen beraten, wie bereits im Vorfeld gegen rechtswidrige Versammlungen vorgegangen werden kann und diese unterbunden werden können. Gleiches gilt für die Beratung von Auflagen für Versammlungen wie zum Beispiel einer Maskenpflicht. Immer häufiger sind kleinere Kommunen von den ,Corona-Spaziergängen‘ betroffen und es zeigt sich auch, dass die Teilnehmenden zu großen Teilen von auswärts anreisen“, so Binder.

SPD-Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch ergänzt: „Der Rechtsstaat muss mit voller Härte gegen den Corona-Extremismus im Land vorgehen. Wer sein Demonstrationsrecht missbraucht, um Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei auszuüben, tritt unsere Verfassung mit Füßen. Ein starker Rechtsstaat definiert sich nicht darüber, dass er Recht setzt, sondern auch dadurch, dass er Recht durchsetzt. Auf Corona-Demonstrationen, insbesondere gegenüber Einsatzkräften der Polizei und der Ordnungsbehörden, verübte Straftaten, müssen schnell und hart geahndet werden, wenn möglich im beschleunigten Verfahren nach §§ 417 ff. Strafprozessordnung (StPO). Auch darüber hinaus gilt: Bei Verstößen gegen das Versammlungsrecht handelt es sich nicht um Bagatellverstöße. Das muss jedem klar sein, der sich nicht an Auflagen hält oder gewalttätig wird.“

Stuttgart, 17. Dezember 2021

Achim Winckler
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