MdL Carla Bregenzer: „Die Niederlage beim Bundesverfassungsgericht aus Trotz und Rache mit einer 50% höheren Verwaltungsgebühr zu beantworten – jämmerlicher geht’s wirklich nicht mehr“
SPD verweist auf Präzedenzfall „Sondermüllabgabe“
Mit einer heute eingebrachten Parlamentsinitiative will die SPD-Landtagsfraktion erreichen, dass sämtliche Immatrikulations- und Rückmeldegebühren zurückgezahlt werden, die auf der jetzt als verfassungswidrig beurteilten Rechtsgrundlage erhoben wurden. Es geht dabei um die in den Jahren 1997 und 1998 bis zum VGH-Beschluss vom 29. Juli 1998 eingegangene Summe von 67,1 Millionen DM (oder 34.3 Mio €).
Carla Bregenzer, wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtags-SPD, warnt davor, die Rückzahlung auf jene zu beschränken, die sich gegen diese Gebühren mit Widersprüchen, Klagen und Zahlungsvorbehalten gewehrt hatten: „Wenn eine Rechtsgrundlage von der höchsten Rechtsinstanz als nichtig, dass heißt von Anfang an als nicht existent erkannt wird, dann dürfen nicht die gestraft werden, die irrtümlich auf rechtskonformes Handeln der Landesregierung vertraut hatten“. Bregenzer geht davon aus, dass der Finanzminister wegen der 34,3 Mio-€-Nachzahlung nicht in Schwierigkeiten gerät: „Wenn Herr Stratthaus etwas von seiner Arbeit versteht, dann hat sein Haus spätestens nach dem VGH-Urteil vom 29. Juli 1998 die zu unrecht erhobenen Gebühren in einem Pool ‚geparkt’ und jetzt in petto.“
Die Wissenschaftspolitikerin erinnert in diesem Zusammenhang an den vergleichbaren Fall der baden-württembergischen Sondermüllabgabe. Auch die wurde höchstrichterlich verworfen und im Jahr 1999 hatte die Landesregierung dann entschieden, auch an jene zurückzuzahlen, die keine Rechtsmittel eingelegt und ohne Vorbehalt bezahlt hatten. Ministerpräsident Teufel hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Betriebe im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Gesetzes gezahlt hätten und dass dieses Vertrauen ein hohes Gut sei. Man erstatte die Abgabe deshalb auch in solchen Fällen, „in denen das Recht streng genommen auf unserer Seite wäre“. Im Staatshaushaltsplan 2000 waren für diesen Zweck 102 Millionen DM eingestellt.
Als „unverschämt und jämmerlich“ bezeichnet Bregenzer außerdem die heute bekannt gewordenen Pläne der Landesregierung, jetzt umgehend mit einer 75 €-Verwaltungsge-bühr nachzukarten. Um jeden Preis wolle die Landesregierung dieses Sonderopfer für die Studierenden durchdrücken und gebe jetzt mit der Verwaltungsgebühr von 75 € je Semester sogar noch einen provozierenden 50%igen Strafzuschlag gegenüber den 100 DM-Immatrikulationsgebühren hinzu. Es handele sich um die Reaktion einer beleidigten Landesregierung, die sich verfassungswidriges Handeln habe bescheinigen lassen müssen. Carla Bregenzer: „Es ist jämmerlich, wie diese Landesregierung aus Trotz und Rache den Studierenden ein Sonderopfer zudiktiert.“
Pressesprecher