MdL Inge Utzt: „Wieder einmal versucht die Landesregierung, finanzielle Lasten auf Stadt- und Landkreise abzuladen“

Beratung im Kabinett am kommenden Dienstag

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, den das Kabinett am kommenden Dienstag beschließen will, muss nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion dringend korrigiert werden. Mit dem vorliegenden Entwurf versuche die Landesregierung wieder einmal, einseitig Kosten vom Land auf die Stadt- und Landkreise abzuwälzen, sagte die Sprecherin der SPD-Fraktion für Zuwanderungsfragen, Inge Utzt. Wenn das Kabinett die Novelle unverändert verabschiede, kämen auf die Stadt- und Landkreise unter dem Deckmantel einer Einheitspauschale Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe zu. Diese Belastungen könnten dann nur noch über eine Erhöhung der Kreisumlage kompensiert werden und würden so alle Bürgerinnen und Bürger treffen.

Als „kommunalfeindlich“ kritisiert die SPD-Expertin für Zuwanderungsfragen zudem die Absicht der Landesregierung, im Rahmen der Gesetzesnovelle auch die Verantwortung für die bisher landeseigenen Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf die Stadt- und Landkreise zu übertragen. „Diese Häuser befinden sich teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Es kann nicht sein, dass die Regierung jetzt auch noch die Instandhaltung dieser Gebäude den Stadt- und Landkreisen aufhalst“, so Inge Utzt. Die SPD fordert deshalb, die Verantwortung für diese Liegenschaften beim Land zu belassen.

Korrekturen verlangt die SPD auch bei der Zuweisung von jüdischen Kontingentflüchtlingen. Jüdische Emigranten sollen nach dem Willen der SPD im näheren Einzugsgebiet einer jüdischen Gemeinde untergebracht werden, um so deren Teilhabe am religiösen Leben zu ermöglichen. Außerdem könne so vermieden werden, dass den jüdischen Gemeinden für die Betreuung der Flüchtlinge unzumutbare Kosten entstehen.

Das Flüchtlings-Aufnahmegesetz regelt die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie Flüchtlingen, die nach dem Ausländergesetz aufgenommen werden und Flüchtlingen, die auf Grund humanitärer Verpflichtungen unterzubringen sind. Bisher erstattet das Land den Land- und Stadtkreisen die notwendigen Ausgaben für die Aufnahme und Unterbringung über unterschiedliche Pauschalen: Für die personellen und sächlichen Verwaltungsausgaben, für die Beratung und Betreuung der Flüchtlinge und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Krankheitskosten werden den Stadt- und Landkreisen bisher aufgrund der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben erstattet.

Diese unterschiedlichen Pauschalen sollen nun nach den Plänen der Landesregierung zu einer einheitlichen Pauschale zusammengefasst werden. Dagegen gibt es auch von der SPD keinen Widerspruch, wohl aber gegen die Höhe der künftigen Einheitspauschale und dagegen, dass auch die Krankheitskosten künftig in diese Einheitspauschale einbezogen werden sollen. Die SPD-Fraktion fordert gemeinsam mit den Kommunalverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege, hier weiterhin eine Spitzabrechnung vorzunehmen. Andernfalls werde das Kostenrisiko für die Stadt- und Landkreise unkalkulierbar, so etwa bei Dialyse-Patienten.

Organisationen, die sich um die Betreuung von Flüchtlingen kümmern, wie der Arbeitskreis Asyl, äußerten auf einer Expertenanhörung der SPD-Landtagsfraktion auch die Befürchtung, dass die unzureichende Kostenerstattung über eine viel zu geringe Einheitspauschale dazu führen wird, dass aus Geldmangel zuallererst bei der Betreuung der Flüchtlinge gespart wird.

Helmut Zorell
Pressesprecher