Andreas Stoch: „Wenn das Land fördert, darf es auch fordern:  Keine Hilfe für schwarze Schafe und falsche Ziele“

Für grundsätzlich richtig hält Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, den heute von der Landesregierung vorgestellten Beteiligungsfonds. „Es ist richtig, gerade dem in unserem Land so wichtigen Mittelstand zu helfen. Und es ist wichtig, die Betriebe liquide zu halten und sie vor undurchsichtigen Finanzinvestoren zu schützen. Dafür sind in der Landesregierung viele über ihren Schatten gesprungen, die den Staat sonst immer ganz, ganz weit aus der Wirtschaft heraushalten wollen“.

„Genau deswegen sollte man nun keine halben Sachen machen. Wenn der Staat in dieser Weise in den Betrieben handelt, dann darf er nicht nur fördern, sondern darf auch fordern. Es wäre richtig, die Hilfen an klare Regeln und Mindeststandards zu knüpfen.“

Als Beispiel nennt Stoch die Sicherung von Arbeitsplätzen, einen fairen Umgang mit der Belegschaft und eine klare Bindung der Hilfsmittel an betriebliche Zwecke. Stoch: „All das setze ich beim Löwenanteil unserer Mittelständler ohnehin voraus. Diese Betriebe kümmern sich um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wollen sie auch in Krisenzeiten halten und haben oft extrem hohe Ansprüche an sich selbst – auch, was ihre soziale und gesellschaftliche Verantwortung angeht. Genau deswegen sollten wir Sorge tragen, dass nicht schwarze Schafe die gleichen Hilfen erhalten wie jene Firmen, die sich vorbildlich verhalten.“

„Der Staat ist kein Unternehmer, aber er kann Leitplanken setzen. Wenn er in dieser Weise agiert, muss er das sogar tun, wenn er mit dem Geld der Steuerzahler verantwortlich umgehen will.“

„Es kostet sicher etwas Zeit, die entsprechenden Absprachen zu treffen“, so Stoch: „Doch an dieser Zeit kann es nicht hängen. Dieser Fonds war seit Mitte März angekündigt und kommt jetzt, erst zwei Monate später, in Fahrt. Da sollte niemand behaupten, man habe keine Zeit, mit Antragsstellern Absprachen zu treffen“.

Schließlich will die SPD ein Auge darauf haben, dass der Fonds in gebotener Weise durch das Parlament kontrolliert werden kann. „Dass die Regierung sich einen Sonderhaushalt einrichtet, kann und darf nicht sein. Das Parlament und seine Ausschüsse einzubinden ist keine milde Gabe, sondern zwingend geboten“.

Stuttgart, 12. Mai 2020

Dr. Hendrik Rupp

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