MdL Marianne Wonnay: „Die Benachteiligung von Betriebs-, Waldorf-, Montessori- und Waldkindergärten muss aufhören“

Gesetzesinitiative der SPD: Förderung von Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet gesetzlich regeln

Mit einer Gesetzesinitiative will die SPD-Landtagsfraktion die eklatante Benachteiligung von Kindergärten mit einem gemeindeübergreifenden Einzugsgebiet beenden. Das seit 2004 geltende neue Kindergartengesetz soll so geändert werden, dass diese Kindergärten einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse gegenüber jenen Kommunen haben, aus denen die Kindergartenkinder stammen. Bisher gilt hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Mit ihrem Vorstoß will die SPD insbesondere die Benachteiligung von Betriebs-, Waldorf-, Montessori- und Waldkindergärten beseitigen, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und familienpolitischen Sprecherin, Marianne Wonnay. Auch Kindergärten an Hochschulen würden von dieser Neuregelung profitieren. „Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet müssen finanziell endlich genauso gefördert werden wie alle anderen Kindergärten“, so Wonnay.

Nach dem Gesetzentwurf der SPD sollen Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet einen gesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf einen platzbezogenen Zuschuss gegenüber den Wohnortgemeinden erhalten, aus denen die Kinder kommen. Dieser Zuschuss soll 63 Prozent der Betriebsausgaben abdecken. Damit werden diese Einrichtungen gleichgestellt mit jenen Kindergärten, die in den Bedarfsplan der Gemeinde aufgenommenen sind und die schon jetzt einen gesetzlich garantierten Förderanspruch in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebausgaben haben.

Die SPD-Politikerin wies darauf hin, dass auch die Landtagsenquete zum demografischen Wandel einhellig für einen gesetzlich garantierten Förderanspruch der Kindergärten mit überörtlichem Einzugsgebiet eintritt.

Mit der von der SPD angestrebten Änderung des Kindergartengesetzes wird nach den Worten von Marianne Wonnay ein grundlegender Konstruktionsfehler des geltenden Kindergartengesetzes beseitigt. Früher hätten Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und besonderer pädagogischer Prägung einen Zuschuss aus dem Landeshaushalt auch dann erhalten, wenn die Wohnsitzgemeinden der Kinder an die überörtlichen Kindergärten keine Zuschüsse bezahlten. Nach der Novelle des Kindergartengesetzes aber und der vollständigen Kommunalisierung der Kindergartenfinanzierung zum Januar 2004 seien diese Kindergärten auf freiwillige Zahlungen der Kommunen angewiesen.

Die Erfahrungen zeigten aber, dass diese Finanzierung auf freiwilliger Basis nicht funktioniert. Wegen ausbleibender Zuschüsse hätten auch bereits Kindergärten schließen müssen.

Enttäuscht zeigte sich die SPD-Familienexpertin von der Hinhaltetaktik der Landesregierung in dieser Frage. Vor der Sommerpause habe die Landesregierung den „Webfehler“ im novellierten Kindergartengesetz selber eingeräumt und eine Gesetzesänderung für das Kindergartenjahr 2005/06 versprochen. Außer nebulösen Ankündigungen sei jedoch bisher seitens der Landesregierung nichts geschehen.

Marianne Wonnay: „Wir wollen, dass die Benachteiligung der Kindergärten mit überörtlichem Einzugsgebiet schleunigst aufhört. Die Zuschussregelung auf freiwilliger Basis ist gescheitert. Die Kindergärten mit überörtlichem Einzugsgebiet brauchen eine verlässliche und verbindliche Finanzierung, und dies kann nur über eine gesetzliche Neuregelung geschehen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher