MdL Katrin Altpeter: „Bundesverfassungsgericht hat den Weg freigemacht, jetzt muss die Landesregierung handeln“

6.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt

Die SPD-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, in Baden-Württemberg unverzüglich eine Ausbildungsumlage zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu schaffen. Nach den Worten der Pflegeexpertin der SPD-Landtags-fraktion, Katrin Altpeter, ist eine solche Umlage, die von allen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhoben werden soll, der einzige Weg, um den bereits jetzt absehbaren eklatanten Mangel an Pflegefachkräften im Land zu verhindern: „Mit den Mitteln dieser Umlage können Heime und Pflegedienste, die Ausbildungsplätze anbieten, unterstützt und Wettbewerbsnachteile für diese Einrichtungen endlich beseitigt werden.“
Schätzungen zufolge werden aufgrund der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren im Land allein im Bereich der Altenpflege 6.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung einer solchen Umlage sind im Bundes-Altenpflegegesetz enthalten. Die Länder werden durch dieses Gesetz ermächtigt, zur Verhinderung oder Beseitigung eines Mangels an Ausbildungsplätzen, durch Rechtsverordnung von Heimen und ambulanten Pflegediensten eine Ausbildungsumlage zu erheben. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil die Regelungen zur bundeseinheitlichen Regelung der Altenpflegeausbildung für verfassungsgemäß erklärt hat, lediglich für die Helferausbildung wurde eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes verneint, kann das Altenpflegegesetz nun endlich Kraft treten.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes kann das Altenpflegegesetz allein zwar den Mangel an fachlich qualifiziertem Personal nicht beheben. Es sei aber ein zentraler Baustein in einem Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalgewinnung und Personalentwicklung von Pflegefachkräften. Eine bundeseinheitliche Regelung der Altenpflege, so das höchste deutsche Gericht, stärke die Attraktivität der Ausbildung und lasse damit eine Erhöhung des Fachkräfteanteils in der Altenpflege erwarten.

MdL Katrin Altpeter: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg freigemacht, jetzt muss die Landesregierung handeln.“ Bisher, so Altpeter, hätten freigemeinnützige und kommunale Pflegeinrichtungen auf freiwilliger Basis eine solche Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung erhoben. Die privaten Träger hätten sich daran nicht beteiligt. Diese freiwillige Regelung laufe aber aus. Nachdem nun endliche Rechtssicherheit für die Einführung einer Umlage bestehe, müsse nun von der Landesregierung rasch gehandelt werden.

Helmut Zorell

Pressesprecher