MdL Wolfgang Bebber: „Es ist eine Verhöhnung der Opfer, wenn der Justizminister regelmäßig die Medien mit starken Worten füttert, in der Realität aber keine wirksamen Maßnahmen trifft“
Brutales Sexualverbrechen durch entlassenen Strafgefangenen nach Therapieabbruch
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Bebber, hat Justizmi-nister Goll schwerste Versäumnisse bei der Verhinderung von Sexualdelikten vorgeworfen. Zugleich forderte er Goll auf, endlich genügend Therapieplätze für Straftäter zur Verfügung zu stellen und so den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualtätern zu verbessern. Hintergrund für diesen Vorstoß der SPD sind Berichte, wonach ein Strafgefangener, der u. a. wegen eines Sexualdeliktes im Gefängnis war, nach seiner Entlassung im Landkreis Ludwigsburg ein schweres Sexualverbrechen begangen und auch bereits gestanden haben soll.
Besonders schlimm an diesem Fall ist nach Ansicht Bebbers, dass eine bereits während der Haftzeit begonnene, von allen Beteiligten befürwortete und vom Betroffenen selbst gewollte Therapie abgebrochen wurde. Nach bisherigem Kenntnisstand ist diese Nichtfortsetzung der dringend notwendigen Therapie unter anderem auf fehlende Therapieplätze im Land Baden-Württemberg zurückzuführen.
Bebber: „Nahezu täglich versucht Goll der Öffentlichkeit weiszumachen, es werde alles unternommen, um die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen. Tatsächlich aber ist Goll noch nicht einmal in der Lage, die notwendigen Therapieplätze zur Verfügung zu stellen. Es reicht eben nicht, wenn der Justizminister regelmäßig die Medien mit starken Worten füttert, in der Realität aber keine wirksamen Maßnahmen trifft.“
Die SPD hat zur Klärung dieses Falles eine parlamentarische Initiative eingebracht. Darin wird u. a. nach den genauen Abläufen des Therapieabbruchs gefragt und die Landesregierung aufgefordert, eine ausreichende Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung zu stellen. Vom 1. Januar 2003 an haben Strafgefangene unter bestimmten Voraussetzungen (§ 9 Abs. 1 StVollzG) einen Rechtsanspruch auf einen Therapieplatz.
In ihrer Parlamentsinitiative verlangt die SPD zudem, dass das Opfer des nichttherapierten Täters angemessen und rasch vom Land entschädigt wird. Bebber: „Die seelischen Qualen dieser Frau können mit materiellen Mitteln nicht wiedergutgemacht werden. Aber Goll muss wegen seiner gravierenden Versäumnisse alles tun, damit diese Frau nicht auch noch finanziell in Nöte kommt.“