Fraktionschef Claus Schmiedel: „Dank einer Lockerung der rechtlichen Vorgaben werden es Kommunen und Investoren schaffen, den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bis spätestens 2020 auf 10 Prozent zu steigern“

Die SPD-Fraktion drückt bei dem von der grün-roten Landesregierung angekündigten Ausbau der Windkraft aufs Tempo. Auf einer Anhörung mit Fachleuten hat sie ihre Pläne für eine Windkraftoffensive vorgestellt. „Dank einer Lockerung der rechtlichen Vorgaben werden es Kommunen und Investoren schaffen, den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bis 2020 auf 10 Prozent zu steigern“, sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel zum Auftakt der Veranstaltung.

Windbranche, Bürgermeister, Regierungsvertreter aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie Naturschutzverbandsvertreter brachten ihre Ideen und Vorschläge mit ein und diskutierten die von der SPD-Fraktion beabsichtigten Maßnahmen.

Schmiedel bezeichnete es als entscheidend für den Erfolg der Windkraftoffensive, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten mit auf den Weg ins neue Energiezeitalter zu nehmen. „Eine Verordnung von oben ist nicht sinnvoll und nicht nötig“, betonte der SPD-Fraktionschef.

Die SPD-Fraktion will Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Grüne) im Gesetzgebungsverfahren für die erforderliche Novellierung des Landesplanungsgesetzes tatkräftig unterstützen.

Auch in Baden-Württemberg habe eine Mehrheit der Menschen die Zeichen der Zeit erkannt und frühere Ängste vor der Windkraftnutzung längst abgelegt. Die Entscheidung darüber, wo Windanlagen errichtet werden, will die SPD deshalb wieder dahin legen, wo die Menschen mit und von der Windkraft leben, nämlich in die Gemeinden des Landes.
Zugleich soll ein verbindlicher Katalog mit Kriterien den Gemeinden helfen, die Windenergie mit anderen Belangen abzuwägen und zum Beispiel zu Wohngebäuden angemessene Abstände einzuhalten.

In einem Sechs-Punkte-Plan hat die SPD-Fraktion auf ihrem Forum dargelegt, wie die Windkraftoffensive ausgestaltet werden soll.

1. Die gesetzliche Wind-Bremse lösen
Im Landesplanungsgesetz wird die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete gestrichen. Damit können außerhalb dieser Gebiete von den Gemeinden unter Abwägung aller Belange (z.B. Naturschutz, Bebauung) Windkraftanlagen genehmigt werden.

2. Vorranggebiete ausweiten und zügig neu festlegen
Zur Lenkungswirkung werden die Regionalverbände über diese Gesetzesänderung beauftragt, künftig eine Mindestfläche ihrer Region als Vorranggebiete auszuweisen.

3. Bürgerwindräder: Für den Nutzen vor Ort
Das Land stellt eigene Flächen, vorrangig im Staatswald, für Bürgerwindräder zur Verfügung, an denen Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinde sich beteiligen oder auch direkt preiswerten Strom beziehen können.

4. Mitsprache und Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger
Die Gemeinden werden aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger optimal und frühzeitig in den Genehmigungsverfahren zu beteiligen, zum Beispiel durch Bürgerentscheide.

5. Zeitgemäße Ausschlusskriterien und sinnvolle Mindestabstände
Ein zeitgemäßer Kriterienkatalog mit angemessenen Mindestabständen und Ausschlusskriterien wird den Gemeinden als Genehmigungsgrundlage an die Hand gegeben, um harte Zielkonflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz zu vermeiden.

6. Anreize für Gemeinden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien
Die Gemeinden bekommen zusätzliche Anreize, sich energiepolitische Ziele zu stecken. Über „Energiesteckbriefe“ werden sie zu mehr Engagement beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ermuntert, je nach den eigenen Gegebenheiten, ob als Stadt, als Stadtwerke oder über ihre Bürgerinnen und Bürger.

Stuttgart, 15. Juli 2011
Martin Mendler
Pressesprecher