MdL Dr. Frank Mentrup: „Servicestellen können Informationen bereithalten, sie sind aber kein Ersatz für eine verlässliche Finanzierung und Planungssicherheit“

Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion kann die von Wirtschaftsminister Pfister angekündigte zentrale Service-Stelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zwar Informationen bereithalten, entscheidend sind aber eine bessere finanzielle Förderung von Betriebskindergärten und Planungssicherheit für deren Betreiber. „Servicestellen können wertvolle Informationen bereithalten, sie sind aber kein Ersatz für eine längst überfällige verlässliche Finanzierungsregelung für Betriebskindergärten und Planungssicherheit für deren Betreiber“, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Frank Mentrup.

Die SPD fordert seit langem eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Förderung von Betriebskindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet. Damit sollen solche Kindertageseinrichtungen endlich mit kommunalen und kirchlichen Einrichtungen finanziell gleichgestellt werden.

Die Wohnsitzgemeinden sollen deshalb nach den Vorstellungen der SPD gesetzlich verpflichtet werden, Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet einen platzbezogenen Zuschuss zu zahlen, der mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben abdeckt.

Dr. Frank Mentrup: „Die Landesregierung hat sich bisher geweigert, für Unternehmen, die sich in der Kinderbetreuung engagieren, verlässliche Finanzierungsregelungen zu schaffen. Nun hat eine Umfrage des Wirtschaftsministers unter Unternehmen ergeben, dass die unzureichende Finanzierung das Haupthindernis für die Einrichtung von Betriebskindergärten ist. Wir erwarten, dass die Landesregierung jetzt endlich Konsequenzen zieht und eine verlässliche Finanzierungsregelung schafft.“

Das baden-württembergische Kindertagesbetreuungsgesetz gewährt nach Mentrups Angaben kirchlichen und kommunalen Kindergärten, die in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebskosten. Für Betriebskindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet dagegen sieht das Gesetz nur einen Zuschuss in Höhe von 31,5 Prozent vor, aber auch nur, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich beschließt.

Alle anderen Betreuungseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet erhalten lediglich einen platzbezogenen Zuschuss, wenn in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung steht. Unter Verweis auf angeblich vorhandene gleichwertige Plätze verweigern viele Gemeinden gemeindeübergreifenden Betriebskindergärten die Unterstützung.

Helmut Zorell
Pressesprecher