MdL Rainer Stickelberger: „Die lediglich kosmetischen Korrekturen, die der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vorsieht, sind völlig inakzeptabel“

SPD sieht sich in ihrer Haltung durch den bayerischen Ministerpräsidenten bestärkt

Anlässlich der 2. Beratung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Ministergesetzes hat der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger, die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Korrekturen bei den Pensionen für die baden-württembergischen Minister und Staatssekretäre als “belanglose Kosmetik“ scharf kritisiert. „Die Minimaleinschnitte, die der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vorsieht, reichen bei weitem nicht aus und sind für die SPD in keiner Weise akzeptabel.“ Wer wie CDU und FDP von Normalverdienern immer noch mehr Opfer fordere, müsse sich zuerst an die eigene Nase fassen und sich von Luxuspensionen verabschieden.

Die SPD-Fraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, den Mindestruhegehaltssatz nach fünfjähriger Amtszeit von derzeit 40 auf 30 Prozent der Amtsbezüge und den Höchstsatz des Ruhegehalts von derzeit 75 auf künftig 70 Prozent der Amtsbezüge abzusenken. Darüber hinaus verlangt die SPD in ihrem Gesetzentwurf, das Mindestalter für die Auszahlung des Ruhegehalts von derzeit 55 auf 65 Jahre anzuheben.

In diesem Vorschlag sieht sich die SPD-Landtagsfraktion insbesondere durch einen Brief des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber an seine Amtskollegin und Amtskollegen vom Oktober dieses Jahres bestärkt.
In dem Brief Stoibers an die Ministerpräsidentin/en heißt es wörtlich:

„Sehr geehrte Frau Simonis, sehr geehrte Kollegen,

die Frage der Entschädigung von Kabinettsmitgliedern gehört zu den Themen, die in der Öffentlichkeit besonders kontrovers erörtert werden. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden einschneidenden Reformen in der Renten- und Krankenversicherung nimmt die Diskussion um die angemessene Altersversorgung von Regierungsmitgliedern und Mandatsträgern eine zentrale Bedeutung ein.

Angesichts eines veränderten Bevölkerungsaufbaus mit mehr älteren und weniger jüngeren Menschen muss die Politik darauf hinwirken, dass der tatsächliche Renteneintritt in der Regel wieder mit 65 Jahren erfolgt. Bei einem früheren Eintritt müssen höhere Abschläge als bisher hingenommen werden. Akzeptanz bei den Bürgern unseres Landes für diese notwendigen Änderungen wird es aber nur geben, wenn sich die politisch Verantwortlichen von den Veränderungen nicht selbst ausnehmen. Das bedeutet, dass wir als die politisch Verantwortlichen auch bereit sein müssen, das als Maßstab für uns selber gelten zu lassen, was wir von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwarten.

Meine Vorstellungen gehen dahin, dass künftig die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung in der Regel erst mit 65 Jahren eine Pension erhalten sollen statt wie bisher mit 60 Jahren. Wer vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, wird wie jeder Arbeitnehmer entsprechende Abschläge hinnehmen müssen. Wer dem Kabinett länger als 10 Jahre, d. h. zwei Legislaturperioden angehört hat, soll mit 60 Jahren Ruhegehalt beziehen können statt wie bisher mit 55 Jahren. Außerdem sollen die Altersbezüge aus den Tätigkeiten in Regierung und Parlament stärker als bisher miteinander verrechnet werden, um eine unangemessene Doppelversorgung zu verhindern.

Es ist mir ein Anliegen, dass diese aus meiner Sicht dringend notwendige Reform der Altersbezüge von Politikern parteiübergreifend in möglichst vielen Ländern beschlossen wird.“

Auch die SPD habe in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, so Stickelberger im Landtag, dass angesichts der vielfältigen Opfer und Einschränkungen, die den Bürgern abverlangt werden, eine Novellierung erforderlich ist, die deutlich und glaubwürdig in die bislang üppigen Versorgungsstrukturen für Minister einschneidet. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die baden-württembergische Landesregierung beharrlich auch vernünftigen Vorschlägen aus Bayern verweigert“, so Rainer Stickelberger.

Stickelberger machte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die „peinliche“ Verzögerungstaktik der Regierungsfraktionen bei diesem Gesetzesvorhaben aufmerksam. Bereits im Dezember 2002 hatte die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes in den Landtag eingebracht. Nachdem der während der Plenarberatung von den Regierungsfraktionen für Mai angekündigte Gesetzentwurf Ende September dem Landtag immer noch nicht vorlag, sah sich die SPD gezwungen, ihren im Mai abgelehnten Gesetzentwurf erneut ins Parlament einzubringen.

Erst am 24. Oktober 2003 wurde der großspurig angekündigte Gesetzentwurf, der sich dann allerdings als eine „absolute Nullnummer“ darstellte, von den Regierungsfraktionen dem Landtag schließlich vorgelegt.

Helmut Zorell
Pressesprecher