MdL Dr. Frank Mentrup: „Behinderten-Kindergärten in freier Trägerschaft erfüllen genauso eine staatliche Pflichtaufgabe wie die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft – sie müssen deshalb auch entsprechend gefördert werden“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, Schulkindergärten für behinderte Kinder in freier Trägerschaft mit denen in öffentlicher Trägerschaft gleichzustellen. „Behinderten-Kindergärten freier Träger erfüllen genauso eine staatliche Pflichtaufgabe wie die öffentlichen Träger, da die 3- bis 6-Jährigen einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben“, so der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Frank Mentrup. Es sei „zynisch“, dass die Landesregierung die Einrichtungen in freier und in öffentlicher Trägerschaft unterschiedlich behandle und die Kindergärten freier Träger weiterhin benachteilige. Die ursprüngliche Absicht der Landesregierung, im Haushalt zudem auch noch die Zuschüsse zu kürzen, sei erst durch den massiven Protest der Betroffenen und das hartnäckige Nachsetzen der SPD im Parlament verhindert worden.

Nach den Worten von Dr. Mentrup fordert die SPD in ihrem Parlamentsantrag eine Änderung des Privatschulgesetzes mit dem Ziel, die Schulkindergärten in freier Trägerschaft den sogenannten Ersatzschulen gleichzustellen. Dann hätten auch Kindergärten für Behinderte in freier Trägerschaft Anspruch auf Zuschüsse des Landes und ihre Angebote würden nicht länger als freiwillige Leistungen angesehen“, unterstrich Dr. Mentrup.

Helmut Zorell
Pressesprecher