MdL Katrin Altpeter: „Das Urteil schafft Klarheit und ermöglicht eine Neuordnung im Interesse der Arbeitssuchenden“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Verfassungsgerichtsurteil zur Hartz-IV-Verwaltung. Nach den Worten der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Katrin Altpeter schafft das Urteil Klarheit und ermöglicht nun eine Neuordnung im Interesse der Arbeitssuchenden. Nachdem das Verfassungsgericht die Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften als nicht grundgesetzkonform betrachte, müsse nun zügig eine Neuregelung mit klaren Zuständigkeiten geschaffen werden.

Die positiven Erfahrungen in den sog. fünf baden-württembergischen Optionskreisen Biberach, Bodenseekreis, Ortenau, Tuttlingen und Waldshut, in denen die Kommunen schon bisher allein für die Betreuung der Grundsicherungsempfänger zuständig sind, lege es nahe, bei einer Neuregelung eine kommunale Lösung ins Auge zu fassen.

Katrin Altpeter: „Richtschnur für eine Neuregelung ist die Schaffung einer leistungsfähigen und effizienten Verwaltung, die Arbeitssuchenden Hilfen aus einer Hand anbietet.“

Neben dem Modell der sog. Optionskommunen komme aber auch eine Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft von Arbeitsagentur und Kommune in Betracht, die bei klarer Trennung der Verantwortlichkeiten aber eng zusammenarbeiten. Bei diesem Modell seien die Zuständigkeiten, anders als bei den vom Verfassungsgericht kritisierten Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften, strikt getrennt, sie arbeiteten aber unter einem Dach, um effizienter helfen zu können, so Altpeter.

Altpeter: „Welche Lösung auch immer am Ende beschlossen wird – in jedem Fall brauchen wir eine Neureglung, die die kommunale Zuständigkeit im Vergleich zur heutigen Situation deutlich stärkt.“


Helmut Zorell
Pressesprecher