MdL Katrin Altpeter: „Der Regierungsentwurf wird den selbst formulierten Zielen eines verbesserten Verbraucherschutzes und passgenauer Lösungen für das Land nicht gerecht“

Auf einer Anhörung der SPD-Landtagsfraktion haben die Sachverständigen von Landesseniorenrat, Wohlfahrtsverbänden, Pflegekassen und der Verbände der Menschen mit Behinderungen deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesheimgesetz geübt. Auch die SPD-Landtagsfraktion sieht nach den Worten der stellvertretenden Vorsitzenden und Pflegeexpertin, Katrin Altpeter, den Regierungsentwurf meilenweit entfernt von den selbstformulierten Zielen der Regierung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf jedenfalls könne kein modernes, an den Zielen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes orientiertes Heimgesetz geschaffen werden. Das Heimgesetz soll im Land die Aufsicht und den Betrieb von Einrichtungen regeln, in denen pflegebedürftige oder psychisch kranke oder behinderte Menschen betreut werden.

Verbraucherschutz erfordere Transparenz, so Altpeter. Deshalb sei es vollkommen unverständlich, dass die Heimaufsicht künftig zwar Qualitätsberichte über geprüfte Heime erstellt, diese Berichte aber nur auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden.

Der Gesetzentwurf lasse zudem zu wenig Raum für neue, innovative Entwicklungen, weil er weitgehend die Strukturen des bisherigen Bundesheimgesetzes übernehme, so Pflegeexpertin Altpeter. Die Landesregierung habe damit die Chance verpasst, ein Landesheimgesetz zu schaffen, das für die sehr unterschiedlichen und vielfältigen Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe im Land maßgeschneiderte Lösungen ermöglicht.

Die SPD werde deshalb in den Gesetzesberatungen im Landtag darauf drängen, dass der Regierungsentwurf grundlegend überarbeitet wird, so die stv. SPD-Fraktionsvorsitzende.


Helmut Zorell
Pressesprecher