Wolfgang Drexler: „Unser Gesetzentwurf sieht ein generelles Kopftuchverbot vor, von dem die Kommunen nur unter engen Voraussetzungen abweichen können“
Die SPD-Landtagsfraktion wird am kommenden Mittwoch (26. Oktober 2005) eine Anhörung zum Kopftuchverbot in öffentlichen Kindergärten durchführen. Nach den Worten von Fraktionschef Wolfgang Drexler soll dabei der vor einigen Wochen von seiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf mit Fachleuten diskutiert werden. Eingeladen sind u. a. der Städtetag, der Verband der Erzieherinnen, die Kirchen, ein Imam und ein Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaft.
Der Gesetzentwurf der SPD sieht ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Kindergärten vor. Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung gibt es in diesem Gesetzentwurf allerdings auch einen so genannten Erlaubnisvorbehalt. Unter engen Voraussetzungen können demnach Kindergartenträger im Einzelfall von einem Kopftuchverbot absehen, wenn die Neutralität im Kindergarten gewahrt bleibt und der Frieden nicht gefährdet oder gestört wird.
Drexler: „Wir sind nach wie vor sehr daran interessiert, das Problem der Kopftücher in Kindergärten fraktionsübergreifend im Landtag zu lösen. Deshalb sind wir auch gespannt auf den heute angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir sorgfältig prüfen werden.“
Ein generelles Kopftuchverbot ohne Erlaubnisvorbehalt, wie heute von der Landesregierung angedeutet, verstoße möglicherweise gegen die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen, die die Erzieherinnen auswählen, einstellen und bezahlen, so Drexler.
Die von der SPD gewählte Rechtskonstruktion, also ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, werde demgegenüber dem vom Bundesverfassungsgericht im Fall Ludin aufgestellten Maßstab gerecht, wonach die Abwägung zwischen Grundrechten vom Parlament vorzunehmen ist.