Ingo Rust: „Ohne erhebliche Verbesserungen bei der Suchtprävention und beim Jugendschutz, insbesondere im Bereich der Spielhallen, wird der Glücksspielstaatsvertrag nicht zu halten sein“

Ingo Rust, Vorsitzender des Finanzausschusses des Landtags und Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion, hat das heutige Beratungsergebnis im Finanzausschuss zu einer interfraktionellen Initiative zum Glücksspielwesen scharf kritisiert und dafür die sture und ablehnende Haltung der FDP/DVP-Fraktion verantwortlich gemacht. Trotz einer gemeinsamen Großen Anfrage aller vier Landtagsfraktionen, einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses und der monatelangen Arbeit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe konnte sich der Finanzausschuss in seiner heutigen abschließenden Beratung nach Angaben Rusts nicht auf einen gemeinsamen Beschluss einigen.

Rust bezeichnete es als Armutszeugnis für den Landtag, dass trotz der Empfehlungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe keine Einigung der Fraktionen zur Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages erzielt werden konnte. Die FDP-Fraktion sei nicht bereit gewesen, einen gemeinsamen Antrag, der die einvernehmlichen Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufnehmen sollte, mitzutragen.

Den von CDU und FDP nach einer einmonatigen Vertagung schlussendlich vorgelegten Antrag bezeichnete Rust als „schlechten Witz“. Die Regierungsfraktionen konnten sich lediglich darauf verständigen, dass die Landesregierung die Erkenntnisse aus der Großen Anfrage, also im Grunde genommen ihre eigenen Antworten, in die weiteren Überlegungen einbeziehen solle.

Die SPD-Fraktion habe nach dem Scheitern des vereinbarten interfraktionellen Antrags einen eigenständigen Antrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens gestellt, der die Ergebnisse der Anhörung und der interfraktionellen Arbeit aufgenommen habe. Der SPD-Antrag, dem die Grünen im Finanzausschuss beigetreten seien, stimme außerdem weitestgehend mit den Empfehlungen des Rechnungshofes in der aktuellen Beratenden Äußerung „Glücksspiel“ vom Januar 2011 überein.

Leider sei dieser Antrag von der Mehrheit im Finanzausschuss von CDU und FDP abgelehnt worden, obwohl das Finanz- und das Innenministerium die Auffassung des Rechnungshofes in der aktuellen Beratenden Äußerung und damit auch des Antrages von SPD und Grünen teile.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September letzten Jahres ist nach Auffassung von Ingo Rust eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages erforderlich, die für alle Bereiche des Glücksspiels ausreichenden Regulierungen bei der Suchtbekämpfung und beim Jugendschutz sicher stellt. Die SPD habe bereits seit längerem auch auf die Regulierungslücke insbesondere beim gewerblichen Glücksspiel hingewiesen und mit parlamentarischen Initiativen im Landtag auf entsprechende Änderungen gedrängt. Nach dem Urteil des EuGH sei es aber nun allerhöchste Zeit, zur Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols mit den Regelungen zur Suchtprävention und zum Jugendschutz das Glücksspielwesen zu novellieren.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte mit ihrem Antrag die Landesregierung aufgefordert, in den Verhandlungen um die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages darauf hinzuwirken, dass am Lotterie- und Sportwettenmonopol festgehalten wird. Außerdem sollte ein Landesgesetz für das Recht der Spielhallen vorgelegt werden, das Regelungen vorsieht zu Eingangskontrollen, Suchtpräventionsmaßnahmen, lokalen und regionalen Mengenbegrenzungen von Geldspielgeräten und zur Verhinderung von Mehrfachkonzessionen, mit denen casinoartige Großspielhallen geführt werden.

Die Landesregierung sollte sich nach dem Willen der SPD ferner dafür einzusetzen, dass im künftigen Staatsvertrag für den Bereich der Spielhallen, für den die Länder zuständig sind, ländereinheitliche Regulierungen zur Suchtprävention getroffen werden. Schließlich sollte bei der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages darauf hingewirkt werden, dass künftig auch das gewerbliche Glücksspiel im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird und mit den entsprechenden Regelungen für den Jugendschutz und die Suchtprävention versehen wird, wie sie für die anderen Bereiche des Glückspieles gelten.

Stuttgart, 17. Februar 2011
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher