MdL Inge Utzt: „Mit diesem Gesetz wälzt die Landesregierung Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auf die Stadt- und Landkreise ab“

Die vom Kabinett heute verabschiedete Novelle zum Flüchtlingsaufnahmegesetz stößt auf scharfe Kritik der SPD-Landtagsfraktion. Mit diesem Gesetz setze die Landesregierung ihre kommunalfeindliche Politik fort und wälze Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auf die Stadt- und Landkreise ab, sagte die Sprecherin der SPD-Fraktion für Zuwanderungsfragen, Inge Utzt. Zwar sei auch die SPD-Fraktion für eine pauschalierte Abgeltung der Kosten für die Flüchtlingsaufnahme, die vorgesehene Pauschale sei allerdings viel zu niedrig. Außerdem ist die SPD-Fraktion entschieden dagegen, dass auch die Krankheitskosten in die Einheitspauschale einbezogen werden. Hier fordert die SPD in Übereinstimmung mit den Kommunalverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege, weiterhin eine Spitzabrechnung vorzunehmen. Andernfalls werde das Kostenrisiko für die Stadt- und Landkreise unkalkulierbar, so etwa bei Dialysepatienten. Als „kommunalfeindlich“ kritisiert Inge Utzt auch die Absicht der Landesregierung, die Verantwortung für die bisher landeseigenen Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen künftig auf die Stadt- und Landkreise zu übertragen. Diese Häuser befänden sich teilweise in einem schlechten Zustand und die Landesregierung mute den Stadt- und Landkreisen jetzt zu, die Instandhaltung dieser Gebäude selber zu finanzieren.

Kritik übt die SPD auch an der Zuweisung jüdischer Kontingentflüchtlinge. Nach dem Willen der SPD sollten diese Flüchtlinge im näheren Einzugsgebiet einer jüdischen Gemeinde untergebracht werden, um so deren Teilhabe am religiösen Leben zu ermöglichen.

Helmut Zorell
Pressesprecher