Sascha Binder, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert den verfassungswidrigen Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen in Baden-Württemberg. „Grün-Schwarz konnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abwarten und setzt seit 2017 Kennzeichenlesesysteme ein. Nun hat die Landesregierung von höchster Stelle die Quittung für ihr übereiltes Handeln bekommen“, sagt Binder. Er verweist darauf, dass die schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2008 die Rechtsgrundlage für den präventiven Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen geschaffen hatte. Die SPD habe in ihrer Regierungszeit angesichts der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darauf verzichtet, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass für manche Maßnahmen schlicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes fehlt, darüber hinaus ist die Regelung auch nicht verhältnismäßig. „Dass das Innenministerium vor dem Hintergrund dieser Feststellungen offen lässt, wann die Regelung angepasst werden soll, zeigt, was es von dem Gerichtsurteil hält. Ich erwarte von Innenminister Thomas Strobl eine schnelle Anpassung der Rechtsgrundlage an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, um den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesegeräten zukünftig verfassungsgemäß durchzuführen“, fordert Binder. Er gehe davon aus, dass die Auswertung des Gerichtsurteils zügig erfolgen könne, da die rechtlichen Bedenken gegen die Regelung seit 2009 bekannt sind und das Urteil nicht aus dem Nichts komme.

Stuttgart, 5. Februar 2019

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