Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Wölfle, kritisiert die Uneinigkeit und Uninformiertheit der grün-schwarzen Koalition in der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche:

„Das Land ist nach § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Das Land, nicht die Kassenärzte oder die Kliniken! Und wenn der Sicherstellungsauftrag so wie jetzt gefährdet ist, muss die Landesregierung Vorschläge zur Abhilfe vorlegen. Dabei darf keine Ärztin oder kein Arzt zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet werden. Aber es dürfen natürlich einige Stellenausschreibungen und Arbeitsverträge zum Beispiel an den Universitätskliniken so formuliert werden, dass speziell nach Ärztinnen oder Ärzten gesucht wird, die bereit sind, dem Land bei der Sicherstellung des Angebots zur Seite zu stehen. Die Landesregierung hat kein Recht zu sagen, ich mache mir hier die Finger nicht schmutzig.“

Stuttgart, 13. Juli 2020

Achim Winckler
Stellvertretender Pressesprecher

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik